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Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Do Okt 31, 2013 6:40 pm
von Gerechtigkeitsfan
Moin Moin,
ich bin 2007 nach thailand ausgewandert und habe weiterhin meine steuererklärung in deutschland gemacht
mit steuerklasse 1.
2010 habe ich dann meine thai frau geheiratet ,welches ein behördenlauf ohne ende ist und auch gebührenmäßig
nicht zu den leichtgewichten gehört.lernte dabei ein neues deutsches wort vom justizministerium in schleswig holstein
und das heisst :"Überbescheinigung" !natürlich auch mit 80 euro berechnet.
seit 2007 bin ich frührentner nach 41 jahren ununterbrochener arbeit.
bis dato (2010) habe ich meine rente und auch eine jährliche kapitalauszahlung meines vorhergehenden arbeitgebers
dann per steuererklärung mit steuerklasse 1 versteuert.
die betriebliche kapitalauszahlung läuft bis 2017.
als ich 2010 heiratete ,ging ich mit meiner frau während eines heimaturlaubs zum bezirksamt in schleswig holstein,
überreichte an das dortige standesamt alle unterlagen unserer eheschliessung die natürlich blatt für blatt vorher
von der deutschen botschft in bangkok beglaubigt wurden.
danach ging ich mit meiner lohnsteuerkarte zum dortigen einwohnermeldeamt (im gleichen gebäude),meldete mich ab in deutschland und liess die LSK von Stkl 1 auf Stkl 3 ändern.
seit 2010 hatte ich dann stkl3 was für meine betriebsrente natürlich besser als stkl1 war.
die Steuererklärung 2010 wurde bearbeitet und ich bekam den bescheid,dass ich wegen des doppelbesteuerungsabkommen
mit thailand von einer zukünftigen steuererklärung befreit bin.
natürlich zahlte ich weiter steuern auf die betriebsrente bzw jährliche kapitalauszahlung in deutschland.
nun, in diesem jahr wurde mir plötzlich vom berühmten finanzamt berlin neubrandenburg mitgeteilt ,dass ich wieder in steuerklasse 1 bin und das meldeamt mir gar keine stkl 3 hätte geben dürfen.
ich wohne also immer noch in thailand mit meiner frau zusammen und so wird es auch bleiben doch nun plötzlich
stkl 1?
Hat jemand eine idee was ich oder nicht machen sollte ?
vg
Gerechtigkeitsfan

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Do Okt 31, 2013 11:32 pm
von Mousemelk (†2019)
Gerechtigkeitsfan hat geschrieben:Moin Moin,

meldete mich ab in deutschland und liess die LSK von Stkl 1 auf Stkl 3 ändern.

ich wohne also immer noch in thailand mit meiner frau zusammen und so wird es auch bleiben doch nun plötzlich
stkl 1?


Dies sind die Fehler!

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Nov 01, 2013 1:35 am
von michael59
du musst mal das Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen Thailand eingeben- da findest du eine Menge an Informationen. Zuständig für dich als Auslandsdeutscher ist jetzt das Finanzamt Neubrandenburg, da musst du auch die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen http://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C ... uerpflicht

Sonst wird alles ab dem ersten Euro besteuert. Da deine Frau Thailänderin ist und auch in Thailand wohnt kanst du maximal Unterhaltskosten absetzten weil sie sich nicht selbst versorgen kann zB. Krankheit/Alter/Ausbildung.
Und das musst du nachweisen.

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Nov 01, 2013 6:30 am
von Mousemelk (†2019)
michael59 hat geschrieben:Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen Thailand

Siehe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Thailand
Beitrag von KoratCat » Sa Jun 29, 2013 10:27 am



Ich kann die Aufregung nicht verstehen.
Fuer das Steuerjahr 2011 musste ich ca 200,00EUR zahlen
Laut Berechnung soll ich fuer 2012 ca 1.400,00EUR zahlen,
nur weil ich 2010/2011 & bis zum Feb2012 in Thailand war
Dabei habe ich nur Renten und bin nicht verheiratet (Steuerklasse 1/0,5)


Steuerklasse 3, beinhaltet ???

Wenn also beide Ehepartner gemeinsam im Nicht-EU-Ausland leben, gibt es auch hier kein Ehegattensplitting.
Zitat aus: http://www.auswandern-paraguay.com/steuer-deutsche-renten/

Dies fand ich auch noch im Forum
Reiner Seel
28. Juni 2013 um 21:18
Guten Tag,
ich bin als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Thailand tätig,
befasse mich seit ca. 5 Jahren verstärkt mit der Thematik der
deutschen Rentenbesteuerung der Auslandsrentner. Ich biete
meinen Service nicht nur in Thailand, sondern weltweit an.
Es hilft wenig, das Thema weiter zu emotionalisieren. Ich kann
nur auf einer sachlichen Ebene mit meinen Mandanten arbeiten.
Ich würde mich über Ihren Kontakt freuen.
Mfg
Zitat aus: http://www.auswandern-paraguay.com/steuer-deutsche-renten/


Meldung, eigenes Haus oder eigene Wohnung
Eheleute mit selbstgenutztem Haus oder Wohnung in Deutschland haben dort einen Wohnsitz, auch wenn sie im Ausland gemeldet sind und die deutsche Wohnung deshalb das ganze Jahr über leersteht. Ihnen wird zum Verhängnis, dass sie jederzeit und ohne Aufwand nach Deutschland zurückkommen und dort leben könnten.
Zitat aus: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wegzug-aus-deutschland-fester-wohnsitz-und-gewoehnlicher-aufenthalt.html



Alle Steuerzahler sind gegenüber dem Fiskus zur Auskunft verpflichtet, wenn es um ihr Einkommen geht. Dabei muss die Finanzverwaltung folgende Bedingungen erfüllen:
Auskünfte müssen
erforderlich,
verhältnismäßig,
erfüllbar und
zumutbar sein.
Zitat aus: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/interna-aus-der-finanzverwaltung-die-geheimen-infoquellen-des-fiskus.html

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Nov 01, 2013 9:49 pm
von michael59
Nun ich kenne 2 Familien da hat der Mann die entsprechende Gleichstellung mit dem in Deutschland wohnenden in Neubrandenburg beantragt und auch ohne Nachfrage bekommen. Damit wird die Familie - vorher in d gelebt wie steuerinnländer behandelt. das heisst die beiden Grundfreibeträge werden gegen den Rentenbezug des Mannes gerechnet, der Freibetrag bei den Zinsen bei beiden berücksichtigt. Die Frauen haben das Rentenalter noch nicht erreicht. alle in Thailand durch sie erzielten Einkommen unterliegen der thailändischen Steuer. Ich habe auch die entsprechende Steuerbescheide gesehen.

Ich kann da kein Problem erkennen.

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Mo Nov 04, 2013 5:38 pm
von Mousemelk (†2019)
michael59 hat geschrieben: Damit wird die Familie - vorher in d gelebt wie steuerinnländer behandelt.

Ich glaube deine Angaben, geben nicht den wahren Sachverhalt wieder.
Wenn die Frau (also Familie ueber 183-Tage) sich in Thailand aufhaelt, sollte das Ehegattensplitting (Steuerklasse 3) nicht anwenden lassen.
Oder...

michael59 hat geschrieben:der Mann die entsprechende Gleichstellung mit dem in Deutschland wohnenden ... und auch ohne Nachfrage bekommen.
Ich kann da kein Problem erkennen.

Steuerklasse 1/0,0/-- (-- = ev, rk, Jude, Zeuge J. oder Moslem)

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Di Nov 05, 2013 1:36 am
von michael59
Bei Renten gibt es keine Steuerklasse 3, sondern die Steuer wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt, Da kann es allerdings zu Vorauszahlungen kommen. In dem Steuerbescheid waren die Grundfreibeträge berücksichtigt, von beiden. Die Ehefrau hatte auch in Deutschland Zinseinnahmen. Der Mann 2 Renten (Gesetzlich+Betrieb). Ob das bei zweiten Paar auch so war, weiss ich nicht mehr genau.

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Dez 12, 2014 4:31 am
von erwin
Hallo zusammen,

zu dieser Thematik habe ich eine Frage .........................

in ca. 2-3 Jahren möchten wir nach TH übersiedeln und dort den Rest unserer Tage verbringen.
In der BRD möchte ich mich jedoch gar nicht abmelden, sondern einfach meinen bisherigen Wohnsitz ( eigenes Haus ) beibehalten.
Für meine Rente habe ohnehin nur ein geringe Steuerlast zu erwarten.

Meine Fragen nun :

- interessiert es denn das Finanzamt, wo wir uns in Wahrheit ständig aufhalten ? Wer sollte denn dieser Behörde hierüber eine Meldung machen ?

- ergeht bei Erteilung eines TH-Jahresvisums eine Meldung an die deutschen Behörden - gar an das deutsche Finanzamt ?

- gibt es zwischen einem Jahresvisums und einer residence-permit einen Unterschied für mich bzgl. der Besteuerung ?



Danke im Voraus

Erwin :wave

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Dez 12, 2014 5:39 am
von KoratCat
michael59 hat geschrieben:Da deine Frau Thailänderin ist und auch in Thailand wohnt kanst du maximal Unterhaltskosten absetzten weil sie sich nicht selbst versorgen kann zB. Krankheit/Alter/Ausbildung.
Und das musst du nachweisen.


Es gibt da den Pauschbetrag, der nicht nachgewiesen werden muss.

Mousemelk hat geschrieben:Wenn die Frau (also Familie ueber 183-Tage) sich in Thailand aufhaelt, sollte das Ehegattensplitting (Steuerklasse 3) nicht anwenden lassen.


Das ist richtig!

erwin hat geschrieben:Hallo zusammen,

zu dieser Thematik habe ich eine Frage .........................

in ca. 2-3 Jahren möchten wir nach TH übersiedeln und dort den Rest unserer Tage verbringen.
In der BRD möchte ich mich jedoch gar nicht abmelden, sondern einfach meinen bisherigen Wohnsitz ( eigenes Haus ) beibehalten.
Für meine Rente habe ohnehin nur ein geringe Steuerlast zu erwarten.

Meine Fragen nun :

- interessiert es denn das Finanzamt, wo wir uns in Wahrheit ständig aufhalten ? Wer sollte denn dieser Behörde hierüber eine Meldung machen ?

- ergeht bei Erteilung eines TH-Jahresvisums eine Meldung an die deutschen Behörden - gar an das deutsche Finanzamt ?

- gibt es zwischen einem Jahresvisums und einer residence-permit einen Unterschied für mich bzgl. der Besteuerung ?



Du musst wahrheitsgemäße Angaben machen, wo Du dich vorwiegend aufgehalten hast. Überprüft werden diese normalerweise nicht. Das Visum ist irrelevant für die Besteuerung, da es nur zu Einreisen berechtigt. Allenfalls kann durch dummen Zufall einem Finanzbeamten auffallen, dass deine Angaben nicht passen. Aber heute werden im Rahmen der Vernetzung ja mehr Daten über Aus- und Einreisen festgehalten...

Bei einem Residence Permit musst Du eine Steuererklärung in Thailand abgeben. Es kann aber trotzdem sein, dass Du dich im Steuerjahr überwiegend in D aufgehalten hast, und deshalb dort auch eine Steuererklärung einreichen musst. Bei einem Jahresvisum wirst Du in TH immer noch als Tourist angesehen. Man geht nicht automatisch davon aus, dass Du dich überwiegend hier aufgehalten und hier was zu versteuern hast. Die frühere "Tax Clearance", die Du bei Ausreise nach einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen hier gebraucht hast, wurde schon vor Jahrzehnten abgeschafft.

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Dez 12, 2014 1:38 pm
von erwin
OK - danke @ KoratCat.

Würde ja im Umkehrschluss bedeuten dass das deutsche Finanzamt jährlich neu feststellen müsste wo ich mich länger aufgehalten habe - in TH oder BRD ? Was ändert sich denn in der Besteuerung im einen oder anderen Fall ( immer vorausgesetzt ich melde meinen Wohnsitz in der BRD NICHT ab ! )

Gruß
Erwin :wave

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Dez 12, 2014 5:49 pm
von KoratCat
Es kommt darauf an, welche Einkünfte Du hattest. Es kann passieren, dass manche in TH und andere in DE zu versteuern sind. Es kann auch vorkommen, dass Du für diese Einkünfte in beiden Ländern Steuern zahlen musst, die im jeweils anderen Land gezahlten Steuern auf diese Einkünfte aber befreiend angerechnet werden.

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Dez 12, 2014 6:57 pm
von erwin
Hallo Klaus,

letztendlich habe ich ( nach meiner Übersiedlung nach TH ) neben meiner Rente keinerlei Einkommen mehr; selbst das Haus werde ich vorher meinem Sohn überschreiben und lediglich ein Wohnrecht für uns eintragen lassen.

Also -
nur Rente und Wohnsitz bleibt offiziell BRD :
Macht es nun für das deutsche Finanzamt einen Unterschied wo ich mich überwiegend aufhalte ? Ich zahle die für meine Rente fällige Steuer und fertig - oder begehe ich hier einen Denkfehler ?

In Deutschland möchte ich mich nicht abmelden da in diesem Fall meine PKV nicht mehr leistet - ich habe die schriftliche Bestätigung dass wir beide ( meine liebe Frau und ich ) auch in TH versichert bleiben - Belege müssen lediglich in engl. Sprache vorliegen und können per FAX eingereicht werden. Dies gilt zeitlich unbegrenzt und bis an unser Lebensende und kostet uns ca. 620.- € / Monat - eine kpl. Abmeldung kommt daher für uns nicht in Frage.

Gruß
Erwin :wave

Re: Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3

Verfasst: Fr Dez 12, 2014 7:30 pm
von KoratCat
Rente aus der DRV u. ä. ist nach meinem Verständnis des Doppelbesteuerungsabkommens nur in DE zu versteuern.