Steuerklasse 1 gegen Steuerklasse 3
Verfasst: Do Okt 31, 2013 6:40 pm
Moin Moin,
ich bin 2007 nach thailand ausgewandert und habe weiterhin meine steuererklärung in deutschland gemacht
mit steuerklasse 1.
2010 habe ich dann meine thai frau geheiratet ,welches ein behördenlauf ohne ende ist und auch gebührenmäßig
nicht zu den leichtgewichten gehört.lernte dabei ein neues deutsches wort vom justizministerium in schleswig holstein
und das heisst :"Überbescheinigung" !natürlich auch mit 80 euro berechnet.
seit 2007 bin ich frührentner nach 41 jahren ununterbrochener arbeit.
bis dato (2010) habe ich meine rente und auch eine jährliche kapitalauszahlung meines vorhergehenden arbeitgebers
dann per steuererklärung mit steuerklasse 1 versteuert.
die betriebliche kapitalauszahlung läuft bis 2017.
als ich 2010 heiratete ,ging ich mit meiner frau während eines heimaturlaubs zum bezirksamt in schleswig holstein,
überreichte an das dortige standesamt alle unterlagen unserer eheschliessung die natürlich blatt für blatt vorher
von der deutschen botschft in bangkok beglaubigt wurden.
danach ging ich mit meiner lohnsteuerkarte zum dortigen einwohnermeldeamt (im gleichen gebäude),meldete mich ab in deutschland und liess die LSK von Stkl 1 auf Stkl 3 ändern.
seit 2010 hatte ich dann stkl3 was für meine betriebsrente natürlich besser als stkl1 war.
die Steuererklärung 2010 wurde bearbeitet und ich bekam den bescheid,dass ich wegen des doppelbesteuerungsabkommen
mit thailand von einer zukünftigen steuererklärung befreit bin.
natürlich zahlte ich weiter steuern auf die betriebsrente bzw jährliche kapitalauszahlung in deutschland.
nun, in diesem jahr wurde mir plötzlich vom berühmten finanzamt berlin neubrandenburg mitgeteilt ,dass ich wieder in steuerklasse 1 bin und das meldeamt mir gar keine stkl 3 hätte geben dürfen.
ich wohne also immer noch in thailand mit meiner frau zusammen und so wird es auch bleiben doch nun plötzlich
stkl 1?
Hat jemand eine idee was ich oder nicht machen sollte ?
vg
Gerechtigkeitsfan
ich bin 2007 nach thailand ausgewandert und habe weiterhin meine steuererklärung in deutschland gemacht
mit steuerklasse 1.
2010 habe ich dann meine thai frau geheiratet ,welches ein behördenlauf ohne ende ist und auch gebührenmäßig
nicht zu den leichtgewichten gehört.lernte dabei ein neues deutsches wort vom justizministerium in schleswig holstein
und das heisst :"Überbescheinigung" !natürlich auch mit 80 euro berechnet.
seit 2007 bin ich frührentner nach 41 jahren ununterbrochener arbeit.
bis dato (2010) habe ich meine rente und auch eine jährliche kapitalauszahlung meines vorhergehenden arbeitgebers
dann per steuererklärung mit steuerklasse 1 versteuert.
die betriebliche kapitalauszahlung läuft bis 2017.
als ich 2010 heiratete ,ging ich mit meiner frau während eines heimaturlaubs zum bezirksamt in schleswig holstein,
überreichte an das dortige standesamt alle unterlagen unserer eheschliessung die natürlich blatt für blatt vorher
von der deutschen botschft in bangkok beglaubigt wurden.
danach ging ich mit meiner lohnsteuerkarte zum dortigen einwohnermeldeamt (im gleichen gebäude),meldete mich ab in deutschland und liess die LSK von Stkl 1 auf Stkl 3 ändern.
seit 2010 hatte ich dann stkl3 was für meine betriebsrente natürlich besser als stkl1 war.
die Steuererklärung 2010 wurde bearbeitet und ich bekam den bescheid,dass ich wegen des doppelbesteuerungsabkommen
mit thailand von einer zukünftigen steuererklärung befreit bin.
natürlich zahlte ich weiter steuern auf die betriebsrente bzw jährliche kapitalauszahlung in deutschland.
nun, in diesem jahr wurde mir plötzlich vom berühmten finanzamt berlin neubrandenburg mitgeteilt ,dass ich wieder in steuerklasse 1 bin und das meldeamt mir gar keine stkl 3 hätte geben dürfen.
ich wohne also immer noch in thailand mit meiner frau zusammen und so wird es auch bleiben doch nun plötzlich
stkl 1?
Hat jemand eine idee was ich oder nicht machen sollte ?
vg
Gerechtigkeitsfan