Lebensbestätigungen von Expats für AHV/Pensionskasse CH

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thedi
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Lebensbestätigungen von Expats für AHV/Pensionskasse CH

Ungelesener Beitragvon thedi » Do Aug 30, 2012 8:45 am

Lebensbestätigungen von Schweizer Expats für AHV

thedi hat geschrieben:...
PS: Antworten bitte auch per E-Mail an mich. Ich bekomme aus unerfindlichen Gründen weder PN noch Notifikationen von diesem Forum. Vermutlich irgend ein amok laufender Spamfilter.

Die Botschaft hat nun Stellung dazu bezogen. Alle unsere Vorschläge wurden abgelehnt, dafür eine andere Idee realisiert: die Botschaft hat nun auf ihrer Web-Seite ein Formular für die AHV Lebensbestätigung aufgeschaltet:

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/do ... 20Thai.pdf

Dieses PDF kann man herunter laden und ausdrucken und hat dann ein EN/TH Formular. Dieses würde - welches Entgegenkommen - von der AHV auch akzeptiert. Eigene Übersetzungen jedoch nicht, Formulare ausschliesslich in Thai auch nicht. Denn erstens müssten diese beglaubigt werden, was die Botschaft aber nicht machen will und anderseits ist es für die AHV wesentlich, dass das Format des Formulars nicht geändert wird, sonst funktioniert ihre automatische Verarbeitung nicht mehr.

Thai Behörden dürfen nur Formulare bestätigen, die ausschliesslich in Thai geschrieben sind. Das Formular der Botschaft erfüllt diese Anforderung nicht. Trotzdem ist die Botschaft der Meinung, dass es so gehen muss. Sie ist sogar bereit Thai Beamten zu erklären was Sache ist.

Wenn man mit dem EN/TH Formular auf einer Amphor also Schwierigkeiten hat, soll man die Telefonnummer des Thai Beamten an die Botschaft durch geben. Sie rufen dann dort an und erklären dem seinen Job. (Na ja, sollen sie mal... Menschen lernen durch Erfahrung, sollen sie also einmal etwas Erfahrungen machen).

Telefon Nummer der Botschaft: 02 674 6900, Herr Bienz verlangen. Die Empfangsdame von Herrn Bienz hat Telefon Nummer 02 674 6913. Oder E-Mail an bernhard.bienz@eda.admin.ch - Herr Bienz ist telefonisch manchmal schwer zu erreichen.

Herr Bienz ist der erste Sekretär auf der Schweizer Botschaft in Bangkok und hat sich bereit erklärt, die Thai Beamten zurück zu rufen, wenn Schwierigkeiten auftreten. Entweder er selbst oder einer seiner Mitarbeiter.

Das von der Thai Behörde unterschriebene EN/TH Formular der Botschaft kann dann zusammen mit dem leeren Original-Formular der AHV an die Botschaft geschickt werden - den Umschlag zu Handen Herrn Bienz adressieren - sie wird dann diese Unterlagen per Diplomatenpost an die AHV weiter leiten.

Leider kann dieser Service für Pensionskassen aber nicht angeboten werden. Herr Bienz hat mir versichert, dass die Botschaft ausschliesslich für Bundesbehörden zuständig sei. Also AHV. Mein Einwand: und die Pensionskasse des Bundes? - Na also, die PUBLICA auch.


Erfahrungen bitte auch per E-Mail an mich melden - ich werde mich weiter um das Problem kümmern, denn meiner Meinung nach ist es so nicht gelöst. Ein Lösung muss wie in der ersten Post erwähnt zuverlässig funktionieren - auch wenn ein Rentner bettlägrig wäre.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
thedi.gerber@gmail.com

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