FAQ: Auswandern, aber richtig

Als Rentner in Thailand leben? Für Themen, die unsere Rente und unseren Status betreffen.
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KoratCat
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jun 24, 2014 8:55 pm

Es geht weder um Einkommen in einem vergangenen Zeitraum, noch um durchschnittliches Monatseinkommen! Würde ein Botschaftsmitarbeiter das zu erwartende Einkommen deinen Vorstellungen gemäß von jährlichen oder halbjährlichen Einmalzahlungen zur Bescheinigung monatlichen Einkommens in monatliche Beträge "aufteilen", unterliefe er den Zweck des Verlangens der Thai Immigration, der im Nachweis monatlichen Geldflusses, dem stetigen Nachschub, liegt. Bei jährlichen oder halbjährlichen Annuitätenzahlungen müssen die für den beantragten Zeitraum der Aufenthaltserlaubnis bereits im voraus in voller Höhe verfügbar sein, z. B. auf Thai Bankkonto.

Übrigens handelt es sich bei Dividenden z. B. nicht um Annuitätenzahlungen, da die Höhe der Ausschüttung nicht feststeht. Betriebsrenten werden häufig auch dem jeweilen Betriebsergebnis entsprechend nach unten oder oben verändert, sind also nicht verlässlich wie im Umlageverfahren finanzierte Renten von öffentlichen Institutionen. Bei ner Betriebspleite sind sie nicht selten ganz weg. Und Miete ist auch weg, wenn der Mieter kündigt etc.
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michael59
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon michael59 » Di Jun 24, 2014 10:00 pm

Mal ne blöde Frage:

auch die staatliche Rente kann teilweise weg sein, zum Beispiel wenn der Zahlbetrag auf Grund von Unterhaltsforderungen auf das Minimum von 900 Euro gekürzt wird.
Was sagst du nun?
Übrigens - wir sind nicht in den USA- Betriebsrenten sind konkursgesichert.

ich verstehe dein/das Problem nicht! Monatlich steht Geld in einer gewissen Summe zur Verfügung. Nirgendwo steht das die Summe auch nach Thailand transferiert werden muss. Oder das nur monatliche Zahlungen gewertet werden dürfen. Oder das man sie in Thailand ausgeben muss ( könnte ich mir als Massnahme der wirtschaftlichen Belebung allerdings vorstellen- sollte mal jemand vorschlagen)

Es gibt auch Personen die legen die entsprechenden Steuerbescheide des deutschen Finanzamtes vor - auch die bekommen
eine Bescheinigung ausgestellt. Wo ist das Problem?

Sinn des ganzen ist doch, das die Thais einen Nachweis wollen- der liegt uns nicht auf der Tasche.
Wenn mit Thai verheiratet- genügt ihnen sogar 50% der sonst nachzuweisenden Summe. Schön, das für die auch eine Mischung zwischen Guthaben und Einkommen möglich ist. Diese Information ist für mich neu.

Ich persönlich werde die Guthabenlösung- und zwar die volle Summe wählen- und habe dann hoffentlich meine Ruhe.

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KoratCat
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jun 24, 2014 11:03 pm

michael59 hat geschrieben:Nirgendwo steht das die Summe auch nach Thailand transferiert werden muss.


Glücklicherweise verlangen sie das jetzt nicht mehr. Bis vor ein paar Jahren haben sie von mir neben der Bescheinigung der Botschaft auch eine Bescheinigung meiner Thai Bank verlangt, wo nicht nur der in meinem Fall irrelevante Kontostand bescheinigt wurde, insbesondere wollten sie die Überweisungen aus dem Ausland (Foreign Transfers) im Detail aufgelistet und bestätigt haben. Den Wisch von der Bank zu bekommen hat nicht nur Geld (THB 200) sondern viel Zeit und Nerven gekostet, weil die Bankfiliale in Korat immer erst die Kontobewegungen von Bangkok per FAX anfordern mussten. Die haben sie seitens der Immigration dann immer addiert. Als ich dann mal einfach mit einem Stapel Quittungen von den Geldautomaten und deutschen Kontoauszügen zur Immigration kam und ihnen erklärte, dass Überweisen meiner Rente direkt aufs Thai Bankkonto wegen der hohen Gebühren der Überweisungen unwirtschaftlich sei, guckten sie erst verdutzt, riefen jemanden an, gaben mir dann meinen Stapel Quittungen und Kontoauszüge zurück und erklärten, die bräuchten sie nicht mehr. Seitdem bekommen sie von mir keine Bankbescheinigungen über die Auslandsüberweisungen mehr.

michael59 hat geschrieben:Mal ne blöde Frage:

auch die staatliche Rente kann teilweise weg sein, zum Beispiel wenn der Zahlbetrag auf Grund von Unterhaltsforderungen auf das Minimum von 900 Euro gekürzt wird.
Was sagst du nun?


Dass derjenige dann das Pech hat, als Zahlbetrag auf dem maßgeblichen Bescheid des Postrentendienstes nur den Restbetrag stehen zu haben, und er sich den Aufenthalt in Thailand vielleicht nicht leisten kann. :wave


michael59 hat geschrieben:ich verstehe dein/das Problem nicht!


Mein "Problem" ist, dass ich als Verantwortlicher für diesen Webauftritt keine irreführenden "Informationen" zulassen darf. Stell dir vor, einer verlässt sich auf solche, investiert viel Geld und arrangiert sein Leben um, nur um dann festzustellen, dass er jenen vom michael59 gegebenen "Infos" aus dem Korat-Info nicht hätte vertrauen dürfen. :wave


michael59 hat geschrieben:Es gibt auch Personen die legen die entsprechenden Steuerbescheide des deutschen Finanzamtes vor - auch die bekommen
eine Bescheinigung ausgestellt. Wo ist das Problem?


Woher weisst Du, dass es die gibt? Das Problem liegt darin, dass eine Gefälligkeit für den Einen keinen Rechtsanspruch für den Anderen auslösen kann. Wir dürfen unsere Informationen nicht aufgrund unseres "subjektiv logischen Denkens" (besser "unsere Mutmaßungen" genannt) oder aufgrund Hörensagens erteilen. Vielmehr ist echtes Verständnis oder eigene Erfahrung maßgebend. Am besten ist es, bei kompetenten Stellen wie der Immigration direkt nachzufragen. Auch wenn deren Richtlinien häufig von Ort zu Ort, Tag zu Tag oder gar Beamten zu Beamten unterschiedlich sind. Sie unterscheiden sich aber i. d. R. weniger als die "Informationen" von Forenpostern.

michael59 hat geschrieben:Ich persönlich werde die Guthabenlösung- und zwar die volle Summe wählen- und habe dann hoffentlich meine Ruhe.


Das ist die beste Lösung! Nur muss man das Guthaben bei der Verlängerung im nächsten Jahr auch noch haben. Nicht jeder schafft es, eigenen Konsumgelüsten oder denen der Mia oder ihrer Verwandtschaft die Stirn zu bieten... :)
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michael59
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon michael59 » Mi Jun 25, 2014 1:30 am

... (auf Wunsch des Posters entfernt)

Diese dienen als Nachweis des Einkommens. Wie du auf den Gedanken kommst, das die Thai Immi davon was sieht, weiss ich nicht.
die erhalten ihre Bescheinigung und das problemlos schon längere Zeit.

Mein "Problem" ist, dass ich als Verantwortlicher für diesen Webauftritt keine irreführenden "Informationen" zulassen darf. Stell dir vor, einer verlässt sich auf solche, investiert viel Geld, arrangiert dann sein Leben um, nur um dann festzustellen, dass er jenen vom michael59 gegebenen Infos aus dem Korat-Info nicht hätte vertrauen dürfen.


da übertreibst du aber. wer in Thailand wohnen möchte, dem sollte klar sein da keine Auskunft- auch keine schriftliche- von einer Thaistelle Allgemeingültigkeit oder eine längere Gültigkeitsdauer hat als das Lächeln bei der Übergabe hat.
Selbst in einer Behörde ist einer schlauer als der andere.

Nur muss man das Guthaben bei der Verlängerung im nächsten Jahr auch noch haben. Nicht jeder schafft es, eigenen Konsumgelüsten oder denen der Mia oder ihrer Verwandtschaft die Stirn zu bieten



Da habe ich kein Problem- andere vielleicht. Solltest du bei dem Treffen dabei sein- da kanst du ja über deine Erfahrungen berichten, ich lerne gerne dazu.

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 25, 2014 2:20 am

Du hast also ein geringes Teilwissen vom Vor-Stadium eines Verwaltungsvorgangs, mutmaßt weitere Details des Verlaufs und verbreitest deine Schlüsse als allgemeine Tatsacheninformation. Keine eigene Erfahrung!

michael59 hat geschrieben:Solltest du bei dem Treffen dabei sein- da kanst du ja über deine Erfahrungen berichten, ich lerne gerne dazu.


Du bist zu gnädig! Sicher habe ich in den 25 Jahren in Korat das eine und andere bei so sehr von sich selbst, ihrem Verständnis, Wissen und ihrer Willensstärke überzeugten Expats mitanschauen müssen. Aber weisst Du, warum ich seit 8 Jahren dieses Forum betreibe? Damit nicht immer jedem Neuling Alles x-mal erklärt werden muss. Man kann einfach das Forum lesen, immer wieder, wenn man doch nichts verstanden haben sollte. Andere helfen dieser "Wissensdatenbank" auch mit ihren Beiträgen oder finanziell. Aber ich als Betreiber muss eben auf die Qualität der Informationen achten, auch mal eingreifen, wenn irreführend gepostet wird.
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Jun 25, 2014 2:46 am

michael59 hat geschrieben:hat geschrieben:Mal ne blöde Frage:
.... auch die staatliche Rente kann teilweise weg sein, zum Beispiel wenn der Zahlbetrag auf Grund von Unterhaltsforderungen auf das Minimum von 900 Euro gekürzt wird.

Dies beinhaltet doch, dass ein Unterhaltstitel nicht beglichen wird und die Unterhaltsforderungen durch eine Pfaendung beglichen werden.
Dies wird bei der Schufa eingetragen.
koratcat hat geschrieben:Dass derjenige dann das Pech hat, dass als Zahlbetrag auf dem maßgeblichen Bescheid des Postrentendienstes nur der Restbetrag steht, und er sich den Aufenthalt in Thailand vielleicht nicht leisten kann. :wave

Der Postrentendienstes ist nur ein Ueberweisungsdienst, uebrig geblieben von Nazi-Deutschland uebernommen von der BRD.
Die Rentenzahlstelle ist die Deutsche Rentenversicherung oder ein anderer Versicherungtraeger.

koratcat hat geschrieben:Dies wird in den Visabestimmungen der Königlich Thailändische Botschaft in Berlin nicht erwaehnt/genannt,
(Der Umkehrschluss: widerspricht) .
aus viewtopic.php?p=26829#p26829


..., bei Ehepartnern von Thais auch. Da kann sogar das Einkommen und persönliche Bankkonto des Thai Ehepartner mitzählen. Beide zusammen müssen die THB 40.000 Einkommen im Monat oder THB 400.000 Bankguthaben nachweisen können. Wenn nur der Thai Ehepartner das kann, ist den ges. Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis des ausl. Ehepartners auch Genüge getan.



Ausschnitt aus: http://www.thaiembassy.de/de/visa (Hier "Visabestimmungen")
(Siehe auch unter: viewtopic.php?p=26467#p26467 , noch gueltig
"LONGSTAY":NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt)
Auszug: unter Rentner
3Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,-Euro (65.000,-Baht)
-
falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,-Euro (800.000,-Baht)
(Kontoauszüge der letzten 3 Monate)

2.Non-Immigrant-Visum
Auszug: unter Rentner
Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1.200,-Euro
-
falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 4.000,-Euro
(Kontoauszüge der letzten 3 Monate)

koratcat hat geschrieben:....! Nur muss man das Guthaben bei der Verlängerung im nächsten Jahr auch noch haben.
Nicht jeder schafft es, eigenen Konsumgelüsten oder denen der Mia oder ihrer Verwandtschaft die Stirn zu bieten... :)

Ich habe gehoert, also mich nicht sachkundig gemacht, dass das Buch-Guthaben eine gewisse Bewegung, Abhebung + Einzahlungen, haben soll.
Denn sonst ist es eine Ungleichbehandlung
"von mind. 1.500,-Euro (65.000,-Baht) Einkommen im Monat" nachweisen können."
und
"weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,-Euro (800.000,-Baht) (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)"
Bezogen auf diesen thread.

Nur in den Visabestimmungen, (Berlin, 19.11.2013) der
Königlich Thailändische Botschaft
Lepsiusstr. 64/66
12163 Berlin
kann ich keinen Geldbetrag finden, bezogen auf Ehegatten aus Thailand.
Die hier im Forum veroeffentlichten Visabestimmungen, (Berlin, 19.11.2013), sind voellig uebereinstimmend.
viewtopic.php?p=26467#p26467

Wie die lokalen thailaendischen Behoerden ( Immigration ) die Bestimmungen auslegen, dazu kann ich nicht aeussern.

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Mousemelk (†2019)
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Jun 25, 2014 3:30 am

michael59 hat geschrieben:... (auf Wunsch des Posters entfernt)

Diese dienen als Nachweis des Einkommens. Wie du auf den Gedanken kommst, das die Thai Immi davon was sieht, weiss ich nicht.
die erhalten ihre Bescheinigung und das problemlos schon längere Zeit.

..Nur muss man das Guthaben bei der Verlängerung im nächsten Jahr auch noch haben.


Ich erwarte von dem Chef der Junta, General Prayuth-Chan-Ocha (bzw von seinem Stab), dass er auch hier aufraeumt.

michael59 hat geschrieben:Da habe ich kein Problem- andere vielleicht. Solltest du bei dem Treffen dabei sein- da kanst du ja über deine Erfahrungen berichten, ich lerne gerne dazu.

Meinst du dieses Treffen > http://www.korat-info.com/forum/viewtop ... =74&t=5821 , am 22.07.2014?
Mit anderen Worten, du bist am 22.07.2014 dabei!!
Nur unter http://www.korat-info.com/forum/viewtop ... 818#p26818
michael 59, feste Zusage mit kleinem Fragezeichen.

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 25, 2014 9:48 am

Mousemelk hat geschrieben:Ich erwarte von dem Chef der Junta, General Prayuth-Chan-Ocha (bzw von seinem Stab), dass er auch hier aufraeumt.


michael59 hat geschrieben:Ich habe Bescheinigungen des Konsuls H. gesehen, auf denen Zinsen und Dividenden (Nachweis erfolgte durch Jahresteuerbescheinigung der Bank) als Einkommen/Einnahmen gesehen.


KoratCat hat geschrieben:
michael59 hat geschrieben:Es gibt auch Personen die legen die entsprechenden Steuerbescheide des deutschen Finanzamtes vor - auch die bekommen
eine Bescheinigung ausgestellt. Wo ist das Problem?


Woher weisst Du, dass es die gibt? Das Problem liegt darin, dass eine Gefälligkeit für den Einen keinen Rechtsanspruch für den Anderen auslösen kann.


Würde ichs glauben, hätte der michael59 hier verdeutlicht, dass beim deutschen diplomatischen Dienst durchaus eine Notwendigkeit zum Aufräumen besteht. Normalerweise werden die Bescheinigungen von einem Attaché ausgefertigt. Vielleicht kann es ja mal vorkommen, dass von den zahlreichen Mitarbeitern der Konsularabteilung im Rang eines Attaché (Besoldungsgruppe A13, Hochschulstudium, z. B. Staatsexamen in Rechtswissenschaft, also Befähigung zum Richteramt, oder Diplom in Politologie) Keiner Zeit hat, und der Nächsthöhere in der Diensthierarchie, ein Dritter Sekretär, gewöhnlich mit höheren Aufgaben wie Leitung des Rechtsreferates und Vertretung des Amtsleiters etc. beschäftigt, einspringt. Dass aber ein Konsul selbst, i. d. R. der Amtsleiter der konsularischen Abteilung der Botschaft, persönlich die Ausfertigung einer Bescheinigung für die Thai Immigration übernimmt, ist doch extrem ungewöhnlich. Hat da ein VIP eine Sonderbehandlung bekommen? ;)
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon michael59 » Mi Jun 25, 2014 1:04 pm

kann das sein- das hier furchtbar übertrieben wird?

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Jun 25, 2014 2:05 pm

michael59 hat geschrieben:kann das sein- das hier furchtbar übertrieben wird?

Wir befinden uns hier im thread:
> Offne Diskussion und freie Wortgefechte (Ernst & Scherz)
> Wir Rentner in Thailand
> FAQ: Auswandern, aber richtig

(Ernst & Scherz)
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Ernst
Ernst
Substantiv, maskulin - 1a. ernsthafte, durch Sachlichkeit, Nachdenklichkeit, oft …1b. ernster Wille; wirkliche, aufrichtige Meinung; 2a. [ernste, gewichtige] Wirklichkeit
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Scherz
Scherz
Substantiv, maskulin - nicht ernst gemeinte [witzige] Äußerung, Handlung, die Heiterkeit erregen soll; Spaß

Meines Erachten ist der "thread"
> Wir Rentner in Thailand
> FAQ: Auswandern, aber richtig
hier nicht richtig zugeordnet.
Denn hier kann ich jede Aeusserung, die mich erheitert, niederschreiben und andere haben ihren Spass!

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon thedi » Mi Jun 25, 2014 2:31 pm

KoratCat hat geschrieben:
michael59 hat geschrieben:Zur Ergänzung: bei "Rentner" ist eine Mischung aus Einkommen und Deposit möglich.


Nicht nur bei Rentnern, bei Ehepartnern von Thais auch. Da kann sogar das Einkommen und persönliche Bankkonto des Thai Ehepartner mitzählen. Beide zusammen müssen ...

Das stimmt seit 2008 nicht mehr.

ORDER OF THE ROYAL THAI POLICE BUREAU No. 777/2551 - siehe http://www.thaivisa.com/forum/index.php ... _id=153821 (nur für bei thaivisa.com eingeloggte Benutzer sichtbar)

besagt nun, dass bei einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mit der Begründung 'married to a Thai national' der alien (d.h.- Farang) entweder 40'000 monatliches Einkommen nachweisen muss, oder 400'000 Baht auf einer Thai Bank nachweisen muss.

Die beiden können nicht kombiniert werden (im Gegensatz zur 'retired' Verlängerung) und das Einkommen der Thai Frau wird nicht mehr mit gezählt.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 25, 2014 4:02 pm

Demnach hätte der oder die Thai nicht das Recht, einen ausländischen Ehepartner hier zu unterhalten. Alleinverdienerrolle des ausländischen Ehemannes per Thai Gesetz? Na, wenn sich das die Thais gefallen lassen, dürfen sie auch nicht mosern, finanzkräftige ausländische Männer würden Ihnen die Frauen wegnehmen. Für ausl. Frauen gilt das ja wohl nicht. Mir ist z. B. eine Amerikanerin bekannt, die mit einem Thai verheiratet ist, und fast kein eigenes Einkommen hat. Sie berichtet nicht von solchen Problemen, sondern vielmehr von problemloser Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung.

Wenn vor sechs Jahren die damalige Bestimmung wahrscheinlich wegen zu häufigen Missbrauchs offiziell abgeschafft wurde, wurde sie wahrscheinlich mit einer Ermessensregelung ersetzt. Geändert hat sich da wohl im Grunde nichts.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen von den in den meisten Foren dargestellten Regeln der Immigration. Z. B. den Vater, der mit der thai Mutter seines Kindes nicht verheiratet ist, aber trotzdem nur THB 40.000 Einkommen nachweisen muss. Grund der Aufenthaltsgenehmigung ist da nicht die (rechtlich ja nicht bestehende) Verbindung zur Frau, sondern zu dem Thai Kind. Etc.
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon thedi » Mi Jun 25, 2014 6:45 pm

Im Thai Gesetz gibt es Unterschiede für Mann und Frau. Gleichstellung ist in Thailand weder vorhanden noch wird sie angestrebt. Somit kann sich eine Farang Frau von ihrem Thai Ehemann aushalten lassen, nicht aber ein Farang Mann von seiner Thai Frau. Obiges immer im Bezug auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines Non Immigrant O Visa mit Begründung 'married to a Thai national'.

Nebst den sehr üblichen Begründungen 'retired' und 'married to a Thai national', gibt es auch noch eine grosse Vielzahl von weniger bekannten Begründungen. Eine davon ist: 'support of an own child with Thai nationality'. Da muss man auch 40'000 bzw 400'000 nachweisen, das Kind darf nicht mehr als 20 Jahre alt sein und die Vaterschaft muss sowohl juristisch wie auch effektiv nachgewiesen sein.

Es gibt sogar die Begründung 'supported by an own child with Thai nationality'. Da sorgt ein Thai Kind für seinen Farang Vater. All diese Sonderfälle sind im oben erwähnten Police Order zu finden. Es gibt Dutzende. Die Voraussetzungen enthalten immer noch den Spruch: "der Immigration Beamte kann weitere Unterlagen und Beweise verlangen".


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 25, 2014 7:19 pm

thedi hat geschrieben:die Vaterschaft muss sowohl juristisch wie auch effektiv nachgewiesen sein.


Die Vaterschaft muss rechtlich anerkannt sein, Kind kann auch adoptiert oder Kindeskind sein, und obendrein wird noch verlangt, dass Vater und Kind tatsächlich zusammenleben. Letzteres war der Punkt, der mit der Neufassung der Bestimmungen zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen in den Jahren 2007 und 2008 wegen überhandgenommenen Missbrauchs bei eigentlich allen Angehörigenvisa als mit Fotos udgl. nachzuweisen und von der Immigration durch unangekündigte Hausbesuche zu überprüfen hinzugekommen war.
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ORDER OF THE ROYAL THAI POLICE BUREAU No. 777/2551

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Fr Jun 27, 2014 4:59 pm

thedi hat geschrieben:ORDER OF THE ROYAL THAI POLICE BUREAU No. 777/2551 -
Thedi

Hallo thedi,
nimmst du Bezug auf diese Veroeffentlichung

http://www.immigration.go.th/nov2004/do ... 551_en.pdf


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