Steuerfalle fuer Rentner im Ausland
Verfasst: So Apr 08, 2012 11:05 pm
Finanzämter bitten Rentner im Ausland zur Kasse
Hunderttausende Senioren, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen mit hohen Steuernachzahlungen rechnen. Selbst 100-Jährige sollen ihre Einkünfte für die vergangenen sechs Jahre nachweisen.Von Frank Stocker
Mit 101 hat man andere Sorgen als die Steuererklärung. Im Fall von Ella S. ließ der deutsche Fiskus dennoch nicht locker. Obwohl die alte Dame seit Jahrzehnten im kanadischen Kelowna lebt, obwohl sie blind ist und seit zehn Jahren in einem Heim gepflegt wird, schickte das Finanzamt Neubrandenburg ihr einen Brief nach dem anderen.
Rund 5800 Euro an Steuern sollte sie bezahlen. Der 75-jährige Sohn verstand nicht, warum. Schließlich hatte seine Mutter kein Vermögen und eine Rente von gerade mal 720 Euro im Monat. Er kratzte sogar schon die letzten Ersparnisse zusammen, um vorsorglich die Beerdigung seiner Mutter vorab zu bezahlen. Dann kam ihm ein deutschsprachiger Steuerberater zu Hilfe, der sich mit dem Wust an Formularen und Gesetzesregeln auskannte. Wenig später kam der neue Bescheid: Steuerschuld 0 Euro.
Regeln für Auslands-Rentner sind kompliziert
So wie der 101-Jährigen geht es derzeit leider Hunderttausenden deutscher Auslandsrentner. Egal wie alt sie sind, egal wie lange sie schon Rente beziehen, egal wie hoch ihre Alterseinkünfte sind – sie alle bekommen Post vom Finanzamt Neubrandenburg.
Das Amt ist weltweit für diese Rentnergruppe zuständig und fordert sie auf, für die Zeit seit 2005 rückwirkende Steuererklärungen abzugeben. Grund dafür ist das geänderte Rentenrecht, das seit jenem Jahr gilt. Dies hat zur Folge, dass nun nach und nach mehr Rentner steuerpflichtig werden. Daher werden seit vergangenem Jahr auch die Rentner hierzulande aufgefordert, Steuererklärungen abzugeben.
Die Regeln für Rentner, die im Ausland leben, weichen jedoch teilweise deutlich von jenen ab, die für hiesige Ruheständler gelten. Und diese Regeln sind äußerst kompliziert und für Normalsterbliche kaum verständlich. So kommt es, dass Tausende Auslandsrentner falsche Bescheide erhalten und zu Nachzahlungen aufgefordert werden, obwohl sie gar keine Steuern zahlen müssen. Im Alter von 80, 90 oder 100 Jahren müssen sie sich mit den Untiefen des deutschen Steuerrechts auseinandersetzen.
"Welches Elend sich hier in den Rentnerhaushalten abspielt, nehmen die Verantwortlichen in Deutschland einfach nicht ernst", sagt Ben Koltermann. Er war es, der Ella S. helfen konnte. Koltermann lebt ebenfalls in Kelowna, einer westkanadischen Stadt, idyllisch am Okanagan-See gelegen, die in den vergangenen Jahrzehnten Ziel Tausender deutscher Auswanderer war. Da er der einzige deutschsprachige Steuerberater in der Gegend ist, arbeitet er immer noch, obwohl er selbst schon über 80 ist.
Viele sind unwissend in die Steuerfalle getappt
Denn bei ihm türmen sich inzwischen die Fälle der Auslandsrentner, von denen der deutsche Fiskus Geld will, obwohl sie oft lediglich Sozialhilfe erhalten. "Die Betroffenen sollen Tausende von Euro überweisen, die viele dringend für lebenswichtige Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Altenpflege und letztlich auch für eine menschenwürdige Bestattung benötigen", sagt er. "Viele weinen und zittern, können nicht mehr schlafen und sind am Ende ihrer Kräfte."
Dabei sind sie oft nur aus Unwissen in eine Steuerfalle getappt. Denn die Berechnung der Steuer für Auslandsrentner folgt einigen Besonderheiten. So zieht das Finanzamt zur Berechnung der Steuerschuld zwar in einem ersten Schritt zunächst mal genau wie bei hiesigen Rentnern den steuerfreien Teil der Rente vom zu berücksichtigenden Einkommen ab.
Das sind für Personen, die vor 2006 in Rente gingen, 50 Prozent, für spätere Rentnerjahrgänge ist es jedoch weniger, denn seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Vom steuerpflichtigen Anteil dürfen Rentner hierzulande dann jedoch noch den Grundfreibetrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen. In Deutschland.
Rentner wurden schlecht beraten
Anders dagegen bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält – bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuerpflichtig.
Schon von dieser Sonderbehandlung wissen die wenigsten Auslandsrentner, sodass sie aus allen Wolken fallen, wenn sie ihre Bescheide erhalten. Erst recht weiß jedoch kaum jemand, dass es einen Ausweg gibt. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wird dieser gewährt, so wird ihnen der Grundfreibetrag wieder angerechnet und die meisten müssen plötzlich doch keine Steuern bezahlen.
Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird, ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils.
Zum Nachweis müssen Betroffene von den Behörden des Landes, in dem sie leben, die Höhe ihrer dortigen Einkünfte bestätigen lassen. Genau dies machte Koltermann im Fall von Ella S., mit dem Ergebnis, dass sie keine Steuern zahlen musste.
Kaum einer durchschaut das Steuersystem
In diesem Fall ging es noch mal gut aus. Doch Koltermann ist sicher, dass Tausende anderer Rentner unwissentlich in die Falle tappen und dann pflichtbewusst ihre letzten Ersparnisse zusammenkratzen, um sie ans deutsche Finanzamt zu überweisen. Denn neuerdings schickt das Finanzamt gleich ein Formular mit, über das die Rentner auf eine Steuererklärung verzichten können. Sie sollen lediglich ankreuzen, ob sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind.
"Abgesehen davon, dass kaum jemand weiß, was das bedeutet: Was würden Sie denn ankreuzen?", fragt Koltermann. "Was klingt denn besser?" Natürlich hört sich "beschränkt steuerpflichtig" erst mal besser an, und so kreuzen viele genau dies an – mit der Folge, dass das Finanzamt dann auf dieser Basis die Steuerschuld für die Rentenzahlungen aus Deutschland, die ihm ja bekannt sind, berechnet.
Doch selbst für Rentner, die diese Falle umschifft haben, fängt danach der Kampf mit den Paragrafen erst an. Wenn sie nämlich weitere Einkommen haben – und viele Ruheständler haben oft noch eine zweite Rente im Land, in dem sie leben – so stellt sich nun die Frage, wie hoch dabei der steuerfreie Anteil ist.
Meist ist das Rentensystem im Ausland nämlich komplett anders, setzt sich aus öffentlichen und privaten Renten zusammen, meist noch von verschiedenen Trägern. Diese werden nun deutschem Steuerrecht unterworfen, mit der Folge, dass einige Zahlungen zu 100 Prozent angerechnet werden, andere nur zur Hälfte und manche auch gar nicht.
Etliche Sonderregeln verunsichern die Rentner
Was wann gilt, durchschaut kaum noch jemand. "Die Berechnung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht gestaltet sich auf dieser Grundlage schwierig" räumte daher sogar das Finanzamt Neubrandenburg selbst auch schon mal in einem Schreiben ein.
Hinzu kommen weitere Sonderregeln. So dürfen sich Auslandsrentner im Gegensatz zu heimischen Ruheständlern oder Menschen, die in der Europäischen Union leben, nicht gemeinsam mit dem Ehepartner steuerlich veranlagen lassen. Hätten die Betroffenen das früher gewusst, so hätten sie beispielsweise Kapitaleinkünfte aufteilen können, sodass nicht alle bei dem Partner mit der deutschen Rente anfallen.
Und dann gelten für die Jahre bis 2008 sogar noch besondere Steuersätze. Denn bis dahin mussten Auslandsrentner auf alle Einkünfte vom ersten Euro an einen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent abführen. Für hiesige Rentner liegt der Eingangssteuersatz dagegen bei 15 Prozent.
"Die Auslandsrentner werden diskriminiert und über den Tisch gezogen", findet Koltermann. Er hat sich schon an diverse Behörden gewandt, sogar eine Petition beim Bundestag eingereicht. "Wir können uns die Finger wund schreiben, und was passiert? Nichts."
Finanzämter sind sich keiner Schuld bewusst
Im Finanzministerium in Berlin sieht man sich jedoch im Recht. Die Umstellung der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 betreffe alle Bezieher von Altersbezügen und damit eben auch im Ausland ansässige Personen. Da könne man also keine Ausnahmen machen. Man tue jedoch alles, um den Betroffenen die komplizierte Rechtslage so verständlich wie möglich zu erläutern, heißt es. Die Unterschiede zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht würden beispielsweise in einem beiliegenden Informationsblatt dargelegt, oft auch noch in der Landessprache.
Die Vorteile der unbeschränkten Steuerpflicht würden dabei klar herausgehoben. Zudem seien im Internet unter http://www.rente-im-ausland.de weitere Informationen eingestellt, worauf im Anschreiben verwiesen werde. Fragt sich, wie viele der Betroffenen im Internet surfen.
Und es bleibt die Frage, ob Menschen im Alter von 100 Jahren überhaupt noch aufgefordert werden müssen, die Steuern für die vergangenen sechs Jahre nachzuerklären. Darauf gibt es aus dem Finanzministerium jedoch keine Antwort.
Es wird also weitere Schreiben von Neubrandenburg in die ganze Welt geben. Und es werden weitere Rentner diese Briefe öffnen, um schockiert festzustellen, dass sie Steuern nachzahlen sollen. Koltermann versucht derweil zu tun, was er kann. Dazu hat er inzwischen sogar die örtliche Bank eingespannt.
"Eine deutsch sprechende Dame dort passt höllisch auf. Sobald Rentner Tausende von Euro ans deutsche Finanzamt überweisen wollen, stoppt sie den Vorgang", sagt er. "So konnte schon viel Schaden verhindert werden."
WELT ONLINE
Hunderttausende Senioren, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen mit hohen Steuernachzahlungen rechnen. Selbst 100-Jährige sollen ihre Einkünfte für die vergangenen sechs Jahre nachweisen.Von Frank Stocker
Mit 101 hat man andere Sorgen als die Steuererklärung. Im Fall von Ella S. ließ der deutsche Fiskus dennoch nicht locker. Obwohl die alte Dame seit Jahrzehnten im kanadischen Kelowna lebt, obwohl sie blind ist und seit zehn Jahren in einem Heim gepflegt wird, schickte das Finanzamt Neubrandenburg ihr einen Brief nach dem anderen.
Rund 5800 Euro an Steuern sollte sie bezahlen. Der 75-jährige Sohn verstand nicht, warum. Schließlich hatte seine Mutter kein Vermögen und eine Rente von gerade mal 720 Euro im Monat. Er kratzte sogar schon die letzten Ersparnisse zusammen, um vorsorglich die Beerdigung seiner Mutter vorab zu bezahlen. Dann kam ihm ein deutschsprachiger Steuerberater zu Hilfe, der sich mit dem Wust an Formularen und Gesetzesregeln auskannte. Wenig später kam der neue Bescheid: Steuerschuld 0 Euro.
Regeln für Auslands-Rentner sind kompliziert
So wie der 101-Jährigen geht es derzeit leider Hunderttausenden deutscher Auslandsrentner. Egal wie alt sie sind, egal wie lange sie schon Rente beziehen, egal wie hoch ihre Alterseinkünfte sind – sie alle bekommen Post vom Finanzamt Neubrandenburg.
Das Amt ist weltweit für diese Rentnergruppe zuständig und fordert sie auf, für die Zeit seit 2005 rückwirkende Steuererklärungen abzugeben. Grund dafür ist das geänderte Rentenrecht, das seit jenem Jahr gilt. Dies hat zur Folge, dass nun nach und nach mehr Rentner steuerpflichtig werden. Daher werden seit vergangenem Jahr auch die Rentner hierzulande aufgefordert, Steuererklärungen abzugeben.
Die Regeln für Rentner, die im Ausland leben, weichen jedoch teilweise deutlich von jenen ab, die für hiesige Ruheständler gelten. Und diese Regeln sind äußerst kompliziert und für Normalsterbliche kaum verständlich. So kommt es, dass Tausende Auslandsrentner falsche Bescheide erhalten und zu Nachzahlungen aufgefordert werden, obwohl sie gar keine Steuern zahlen müssen. Im Alter von 80, 90 oder 100 Jahren müssen sie sich mit den Untiefen des deutschen Steuerrechts auseinandersetzen.
"Welches Elend sich hier in den Rentnerhaushalten abspielt, nehmen die Verantwortlichen in Deutschland einfach nicht ernst", sagt Ben Koltermann. Er war es, der Ella S. helfen konnte. Koltermann lebt ebenfalls in Kelowna, einer westkanadischen Stadt, idyllisch am Okanagan-See gelegen, die in den vergangenen Jahrzehnten Ziel Tausender deutscher Auswanderer war. Da er der einzige deutschsprachige Steuerberater in der Gegend ist, arbeitet er immer noch, obwohl er selbst schon über 80 ist.
Viele sind unwissend in die Steuerfalle getappt
Denn bei ihm türmen sich inzwischen die Fälle der Auslandsrentner, von denen der deutsche Fiskus Geld will, obwohl sie oft lediglich Sozialhilfe erhalten. "Die Betroffenen sollen Tausende von Euro überweisen, die viele dringend für lebenswichtige Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Altenpflege und letztlich auch für eine menschenwürdige Bestattung benötigen", sagt er. "Viele weinen und zittern, können nicht mehr schlafen und sind am Ende ihrer Kräfte."
Dabei sind sie oft nur aus Unwissen in eine Steuerfalle getappt. Denn die Berechnung der Steuer für Auslandsrentner folgt einigen Besonderheiten. So zieht das Finanzamt zur Berechnung der Steuerschuld zwar in einem ersten Schritt zunächst mal genau wie bei hiesigen Rentnern den steuerfreien Teil der Rente vom zu berücksichtigenden Einkommen ab.
Das sind für Personen, die vor 2006 in Rente gingen, 50 Prozent, für spätere Rentnerjahrgänge ist es jedoch weniger, denn seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Vom steuerpflichtigen Anteil dürfen Rentner hierzulande dann jedoch noch den Grundfreibetrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen. In Deutschland.
Rentner wurden schlecht beraten
Anders dagegen bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält – bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuerpflichtig.
Schon von dieser Sonderbehandlung wissen die wenigsten Auslandsrentner, sodass sie aus allen Wolken fallen, wenn sie ihre Bescheide erhalten. Erst recht weiß jedoch kaum jemand, dass es einen Ausweg gibt. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wird dieser gewährt, so wird ihnen der Grundfreibetrag wieder angerechnet und die meisten müssen plötzlich doch keine Steuern bezahlen.
Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird, ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils.
Zum Nachweis müssen Betroffene von den Behörden des Landes, in dem sie leben, die Höhe ihrer dortigen Einkünfte bestätigen lassen. Genau dies machte Koltermann im Fall von Ella S., mit dem Ergebnis, dass sie keine Steuern zahlen musste.
Kaum einer durchschaut das Steuersystem
In diesem Fall ging es noch mal gut aus. Doch Koltermann ist sicher, dass Tausende anderer Rentner unwissentlich in die Falle tappen und dann pflichtbewusst ihre letzten Ersparnisse zusammenkratzen, um sie ans deutsche Finanzamt zu überweisen. Denn neuerdings schickt das Finanzamt gleich ein Formular mit, über das die Rentner auf eine Steuererklärung verzichten können. Sie sollen lediglich ankreuzen, ob sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind.
"Abgesehen davon, dass kaum jemand weiß, was das bedeutet: Was würden Sie denn ankreuzen?", fragt Koltermann. "Was klingt denn besser?" Natürlich hört sich "beschränkt steuerpflichtig" erst mal besser an, und so kreuzen viele genau dies an – mit der Folge, dass das Finanzamt dann auf dieser Basis die Steuerschuld für die Rentenzahlungen aus Deutschland, die ihm ja bekannt sind, berechnet.
Doch selbst für Rentner, die diese Falle umschifft haben, fängt danach der Kampf mit den Paragrafen erst an. Wenn sie nämlich weitere Einkommen haben – und viele Ruheständler haben oft noch eine zweite Rente im Land, in dem sie leben – so stellt sich nun die Frage, wie hoch dabei der steuerfreie Anteil ist.
Meist ist das Rentensystem im Ausland nämlich komplett anders, setzt sich aus öffentlichen und privaten Renten zusammen, meist noch von verschiedenen Trägern. Diese werden nun deutschem Steuerrecht unterworfen, mit der Folge, dass einige Zahlungen zu 100 Prozent angerechnet werden, andere nur zur Hälfte und manche auch gar nicht.
Etliche Sonderregeln verunsichern die Rentner
Was wann gilt, durchschaut kaum noch jemand. "Die Berechnung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht gestaltet sich auf dieser Grundlage schwierig" räumte daher sogar das Finanzamt Neubrandenburg selbst auch schon mal in einem Schreiben ein.
Hinzu kommen weitere Sonderregeln. So dürfen sich Auslandsrentner im Gegensatz zu heimischen Ruheständlern oder Menschen, die in der Europäischen Union leben, nicht gemeinsam mit dem Ehepartner steuerlich veranlagen lassen. Hätten die Betroffenen das früher gewusst, so hätten sie beispielsweise Kapitaleinkünfte aufteilen können, sodass nicht alle bei dem Partner mit der deutschen Rente anfallen.
Und dann gelten für die Jahre bis 2008 sogar noch besondere Steuersätze. Denn bis dahin mussten Auslandsrentner auf alle Einkünfte vom ersten Euro an einen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent abführen. Für hiesige Rentner liegt der Eingangssteuersatz dagegen bei 15 Prozent.
"Die Auslandsrentner werden diskriminiert und über den Tisch gezogen", findet Koltermann. Er hat sich schon an diverse Behörden gewandt, sogar eine Petition beim Bundestag eingereicht. "Wir können uns die Finger wund schreiben, und was passiert? Nichts."
Finanzämter sind sich keiner Schuld bewusst
Im Finanzministerium in Berlin sieht man sich jedoch im Recht. Die Umstellung der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 betreffe alle Bezieher von Altersbezügen und damit eben auch im Ausland ansässige Personen. Da könne man also keine Ausnahmen machen. Man tue jedoch alles, um den Betroffenen die komplizierte Rechtslage so verständlich wie möglich zu erläutern, heißt es. Die Unterschiede zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht würden beispielsweise in einem beiliegenden Informationsblatt dargelegt, oft auch noch in der Landessprache.
Die Vorteile der unbeschränkten Steuerpflicht würden dabei klar herausgehoben. Zudem seien im Internet unter http://www.rente-im-ausland.de weitere Informationen eingestellt, worauf im Anschreiben verwiesen werde. Fragt sich, wie viele der Betroffenen im Internet surfen.
Und es bleibt die Frage, ob Menschen im Alter von 100 Jahren überhaupt noch aufgefordert werden müssen, die Steuern für die vergangenen sechs Jahre nachzuerklären. Darauf gibt es aus dem Finanzministerium jedoch keine Antwort.
Es wird also weitere Schreiben von Neubrandenburg in die ganze Welt geben. Und es werden weitere Rentner diese Briefe öffnen, um schockiert festzustellen, dass sie Steuern nachzahlen sollen. Koltermann versucht derweil zu tun, was er kann. Dazu hat er inzwischen sogar die örtliche Bank eingespannt.
"Eine deutsch sprechende Dame dort passt höllisch auf. Sobald Rentner Tausende von Euro ans deutsche Finanzamt überweisen wollen, stoppt sie den Vorgang", sagt er. "So konnte schon viel Schaden verhindert werden."
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