Seite 1 von 1

Steuerfalle fuer Rentner im Ausland

Verfasst: So Apr 08, 2012 11:05 pm
von Khonggon
Finanzämter bitten Rentner im Ausland zur Kasse

Hunderttausende Senioren, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen mit hohen Steuernachzahlungen rechnen. Selbst 100-Jährige sollen ihre Einkünfte für die vergangenen sechs Jahre nachweisen.
Von Frank Stocker

Mit 101 hat man andere Sorgen als die Steuererklärung. Im Fall von Ella S. ließ der deutsche Fiskus dennoch nicht locker. Obwohl die alte Dame seit Jahrzehnten im kanadischen Kelowna lebt, obwohl sie blind ist und seit zehn Jahren in einem Heim gepflegt wird, schickte das Finanzamt Neubrandenburg ihr einen Brief nach dem anderen.

Rund 5800 Euro an Steuern sollte sie bezahlen. Der 75-jährige Sohn verstand nicht, warum. Schließlich hatte seine Mutter kein Vermögen und eine Rente von gerade mal 720 Euro im Monat. Er kratzte sogar schon die letzten Ersparnisse zusammen, um vorsorglich die Beerdigung seiner Mutter vorab zu bezahlen. Dann kam ihm ein deutschsprachiger Steuerberater zu Hilfe, der sich mit dem Wust an Formularen und Gesetzesregeln auskannte. Wenig später kam der neue Bescheid: Steuerschuld 0 Euro.

Regeln für Auslands-Rentner sind kompliziert

So wie der 101-Jährigen geht es derzeit leider Hunderttausenden deutscher Auslandsrentner. Egal wie alt sie sind, egal wie lange sie schon Rente beziehen, egal wie hoch ihre Alterseinkünfte sind – sie alle bekommen Post vom Finanzamt Neubrandenburg.

Das Amt ist weltweit für diese Rentnergruppe zuständig und fordert sie auf, für die Zeit seit 2005 rückwirkende Steuererklärungen abzugeben. Grund dafür ist das geänderte Rentenrecht, das seit jenem Jahr gilt. Dies hat zur Folge, dass nun nach und nach mehr Rentner steuerpflichtig werden. Daher werden seit vergangenem Jahr auch die Rentner hierzulande aufgefordert, Steuererklärungen abzugeben.

Die Regeln für Rentner, die im Ausland leben, weichen jedoch teilweise deutlich von jenen ab, die für hiesige Ruheständler gelten. Und diese Regeln sind äußerst kompliziert und für Normalsterbliche kaum verständlich. So kommt es, dass Tausende Auslandsrentner falsche Bescheide erhalten und zu Nachzahlungen aufgefordert werden, obwohl sie gar keine Steuern zahlen müssen. Im Alter von 80, 90 oder 100 Jahren müssen sie sich mit den Untiefen des deutschen Steuerrechts auseinandersetzen.

"Welches Elend sich hier in den Rentnerhaushalten abspielt, nehmen die Verantwortlichen in Deutschland einfach nicht ernst", sagt Ben Koltermann. Er war es, der Ella S. helfen konnte. Koltermann lebt ebenfalls in Kelowna, einer westkanadischen Stadt, idyllisch am Okanagan-See gelegen, die in den vergangenen Jahrzehnten Ziel Tausender deutscher Auswanderer war. Da er der einzige deutschsprachige Steuerberater in der Gegend ist, arbeitet er immer noch, obwohl er selbst schon über 80 ist.

Viele sind unwissend in die Steuerfalle getappt

Denn bei ihm türmen sich inzwischen die Fälle der Auslandsrentner, von denen der deutsche Fiskus Geld will, obwohl sie oft lediglich Sozialhilfe erhalten. "Die Betroffenen sollen Tausende von Euro überweisen, die viele dringend für lebenswichtige Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Altenpflege und letztlich auch für eine menschenwürdige Bestattung benötigen", sagt er. "Viele weinen und zittern, können nicht mehr schlafen und sind am Ende ihrer Kräfte."

Dabei sind sie oft nur aus Unwissen in eine Steuerfalle getappt. Denn die Berechnung der Steuer für Auslandsrentner folgt einigen Besonderheiten. So zieht das Finanzamt zur Berechnung der Steuerschuld zwar in einem ersten Schritt zunächst mal genau wie bei hiesigen Rentnern den steuerfreien Teil der Rente vom zu berücksichtigenden Einkommen ab.

Das sind für Personen, die vor 2006 in Rente gingen, 50 Prozent, für spätere Rentnerjahrgänge ist es jedoch weniger, denn seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Vom steuerpflichtigen Anteil dürfen Rentner hierzulande dann jedoch noch den Grundfreibetrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen. In Deutschland.

Rentner wurden schlecht beraten

Anders dagegen bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält – bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuerpflichtig.

Schon von dieser Sonderbehandlung wissen die wenigsten Auslandsrentner, sodass sie aus allen Wolken fallen, wenn sie ihre Bescheide erhalten. Erst recht weiß jedoch kaum jemand, dass es einen Ausweg gibt. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wird dieser gewährt, so wird ihnen der Grundfreibetrag wieder angerechnet und die meisten müssen plötzlich doch keine Steuern bezahlen.

Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird, ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils.

Zum Nachweis müssen Betroffene von den Behörden des Landes, in dem sie leben, die Höhe ihrer dortigen Einkünfte bestätigen lassen. Genau dies machte Koltermann im Fall von Ella S., mit dem Ergebnis, dass sie keine Steuern zahlen musste.

Kaum einer durchschaut das Steuersystem

In diesem Fall ging es noch mal gut aus. Doch Koltermann ist sicher, dass Tausende anderer Rentner unwissentlich in die Falle tappen und dann pflichtbewusst ihre letzten Ersparnisse zusammenkratzen, um sie ans deutsche Finanzamt zu überweisen. Denn neuerdings schickt das Finanzamt gleich ein Formular mit, über das die Rentner auf eine Steuererklärung verzichten können. Sie sollen lediglich ankreuzen, ob sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind.

"Abgesehen davon, dass kaum jemand weiß, was das bedeutet: Was würden Sie denn ankreuzen?", fragt Koltermann. "Was klingt denn besser?" Natürlich hört sich "beschränkt steuerpflichtig" erst mal besser an, und so kreuzen viele genau dies an – mit der Folge, dass das Finanzamt dann auf dieser Basis die Steuerschuld für die Rentenzahlungen aus Deutschland, die ihm ja bekannt sind, berechnet.

Doch selbst für Rentner, die diese Falle umschifft haben, fängt danach der Kampf mit den Paragrafen erst an. Wenn sie nämlich weitere Einkommen haben – und viele Ruheständler haben oft noch eine zweite Rente im Land, in dem sie leben – so stellt sich nun die Frage, wie hoch dabei der steuerfreie Anteil ist.

Meist ist das Rentensystem im Ausland nämlich komplett anders, setzt sich aus öffentlichen und privaten Renten zusammen, meist noch von verschiedenen Trägern. Diese werden nun deutschem Steuerrecht unterworfen, mit der Folge, dass einige Zahlungen zu 100 Prozent angerechnet werden, andere nur zur Hälfte und manche auch gar nicht.

Etliche Sonderregeln verunsichern die Rentner

Was wann gilt, durchschaut kaum noch jemand. "Die Berechnung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht gestaltet sich auf dieser Grundlage schwierig" räumte daher sogar das Finanzamt Neubrandenburg selbst auch schon mal in einem Schreiben ein.

Hinzu kommen weitere Sonderregeln. So dürfen sich Auslandsrentner im Gegensatz zu heimischen Ruheständlern oder Menschen, die in der Europäischen Union leben, nicht gemeinsam mit dem Ehepartner steuerlich veranlagen lassen. Hätten die Betroffenen das früher gewusst, so hätten sie beispielsweise Kapitaleinkünfte aufteilen können, sodass nicht alle bei dem Partner mit der deutschen Rente anfallen.

Und dann gelten für die Jahre bis 2008 sogar noch besondere Steuersätze. Denn bis dahin mussten Auslandsrentner auf alle Einkünfte vom ersten Euro an einen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent abführen. Für hiesige Rentner liegt der Eingangssteuersatz dagegen bei 15 Prozent.

"Die Auslandsrentner werden diskriminiert und über den Tisch gezogen", findet Koltermann. Er hat sich schon an diverse Behörden gewandt, sogar eine Petition beim Bundestag eingereicht. "Wir können uns die Finger wund schreiben, und was passiert? Nichts."

Finanzämter sind sich keiner Schuld bewusst

Im Finanzministerium in Berlin sieht man sich jedoch im Recht. Die Umstellung der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 betreffe alle Bezieher von Altersbezügen und damit eben auch im Ausland ansässige Personen. Da könne man also keine Ausnahmen machen. Man tue jedoch alles, um den Betroffenen die komplizierte Rechtslage so verständlich wie möglich zu erläutern, heißt es. Die Unterschiede zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht würden beispielsweise in einem beiliegenden Informationsblatt dargelegt, oft auch noch in der Landessprache.

Die Vorteile der unbeschränkten Steuerpflicht würden dabei klar herausgehoben. Zudem seien im Internet unter http://www.rente-im-ausland.de weitere Informationen eingestellt, worauf im Anschreiben verwiesen werde. Fragt sich, wie viele der Betroffenen im Internet surfen.

Und es bleibt die Frage, ob Menschen im Alter von 100 Jahren überhaupt noch aufgefordert werden müssen, die Steuern für die vergangenen sechs Jahre nachzuerklären. Darauf gibt es aus dem Finanzministerium jedoch keine Antwort.

Es wird also weitere Schreiben von Neubrandenburg in die ganze Welt geben. Und es werden weitere Rentner diese Briefe öffnen, um schockiert festzustellen, dass sie Steuern nachzahlen sollen. Koltermann versucht derweil zu tun, was er kann. Dazu hat er inzwischen sogar die örtliche Bank eingespannt.

"Eine deutsch sprechende Dame dort passt höllisch auf. Sobald Rentner Tausende von Euro ans deutsche Finanzamt überweisen wollen, stoppt sie den Vorgang", sagt er. "So konnte schon viel Schaden verhindert werden."


WELT ONLINE

Re: Steuerfalle fuer Rentner im Ausland

Verfasst: Fr Jul 14, 2017 9:47 pm
von KoratCat
Heute über die Kontaktfunktion zu diesem Thema erhalten:

Hallo,
ja, man kann auf Antrag von der beschränkten Steuerpflicht in die unbeschränkte Steuerpflicht wechseln. Hat man aber in Thailand kein Einkommen, besitzt man auch keine Steuernummer und ohne Steuernummer bescheinigt das Thailändische Finanzamt gar nichts. Man kann sich eventuell bei der Botschaft bestätigen lassen, das man in Thailand keine Einkünfte hat.
Hat man es geschafft und wechselt zur unbeschränkten Steuerpflicht, bekommt man wieder den Steuerfreibetrag von aktuell 8820 Euro so schreiben sie in ihrem Artikel. Leider stimmt das nicht. Es gibt die Ländergruppeneinteilung 4/4, 3/4, 2/4 und 1/4, Thailand ist in Ländergruppe 3, das bedeutet man bekommt nur 2/4 also den halben Steuerfreibetrag von aktuell 4410 Euro.

MfG Lothar Schlüter

Re: Steuerfalle fuer Rentner im Ausland

Verfasst: Fr Jul 14, 2017 11:31 pm
von frank1
Bitte den letzten Beitrag prüfen und dann löschen. Er fällt unter der Rubrik: "Absoluter Blödsinn!".

Re: Steuerfalle fuer Rentner im Ausland

Verfasst: Sa Jul 15, 2017 12:14 am
von dogmai
Michinteressiert jetzt aber doch:

1. Wer ist Lothar Schlüter und wie kommt er zu seinen Erkenntnissen
2. Wie kommt frank1 zu seiner Einschätzung

Zwar bin ich als Niemals-Expat nicht betroffen, aber ich möchte manche Informationen schon verarbeiten, und wenn es auf meiner Website ist.

Re: Steuerfalle fuer Rentner im Ausland

Verfasst: Sa Jul 15, 2017 12:25 am
von KoratCat
Der Kommentar

frank1 hat geschrieben:Bitte den letzten Beitrag prüfen und dann löschen. Er fällt unter der Rubrik: "Absoluter Blödsinn!".


entspricht sicher nicht der Diskussionskultur, die ich mir in diesem Forum wünsche. :wave

Wie wäre es mit sachlichen Argumenten? Die von Lothar Schlüter eingesandte Information ist es zumindest wert sachlich diskutiert zu werden. Sie könnte durchaus fundiert sein und Informationswert innehaben. In jedem Falle hat sie Diskussionswert. Gelöscht wird bei uns nicht so einfach, frank1, auch wenn es nur dein eigener Beitrag sein sollte, den Du mit "absolutem Blödsinn" gemeint hast! ;)

Re: Steuerfalle fuer Rentner im Ausland

Verfasst: Sa Jul 15, 2017 6:33 am
von Helmuth
Moin,

ich bin ebenfalls nichtsahnend in die Steuerfalle getappt. Vor meinem Umzug war ich im Finanzamt, habe meine Absicht, nach Thailand umzusiedeln, bekannt gegeben und nachgefragt, ob ich irgendwelchen Papierkram erledigen muss, ob sich in der Steuer etwas ändert und dergleichen. Auf die Steuerfalle wurde ich nicht hingewiesen.

Wer sich aus Deutschland abmeldet, also keinen deutschen Wohnsitz mehr hat, wird in die Steuerklasse VI eingestuft. Mit der Folge, dass keine Freibeträge berücksichtigt wurden. Mein monatlicher Einkommensteuerabzug hat sich dadurch um 125% erhöht - das tat weh. Beim Lohnsteuerjahresausgleich bekommt man das Geld zwar zurück, aber mir fehlte es jeden Monat.

Zwar bekam ich einen Bescheid darüber, aber der war schwamming und unklar. Meine Suche im Internet hat nichts ergeben. Also habe ich ein paar Steuerberater angeschrieben und den günstigsten herausgesucht. Er hat mir das Formular

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201x für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer

per Mail geschickt und meinen Namen eingesetzt, für nur 120 Euro(!). Das habe ich dann weiter ausgefüllt und vorsichtshalber (obwohl nicht gefordert) mit einer Residence Certificate von der Immigration nebst beglaubigte Übersetzung (jeweils Kopien) an mein Finanzamt geschickt. Einen Monat später bekam ich einen positiven Bescheid und sogar den erhöhten Abzug der letzten Monate erstattet. Diesen Antrag muss ich jetzt jedes Jahr im Oktober oder November für das folgende Jahr schicken.

By the way: sich von Freunden/Verwandten einen Wohnsitz bescheinigen zu lassen, ist keine gute Idee: lt Bundesmeldegesetz (BMG) drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Ich habe eine Postanschrift bei meiner Schwester (Helmuth c/o Schwester), die bisher von Banken und Behörden problemlos akzeptiert wurden. Meine Schwester scant ankommende Schreiben und schickt sie per Mail an mich weiter.

LG Helmuth

Re: Steuerfalle fuer Rentner im Ausland

Verfasst: Sa Jul 15, 2017 6:41 pm
von Mousemelk (†2019)

Das Bundesfinanzministerium ueberprueft, deinen Zugang zu der Internetseite!

Einfacher ist dieser Link, http://www.lohnsteuer.de/sites/default/ ... nehmer.pdf
oder ueber eine Internetsuche folgenden Text eingeben:
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201x für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer


ist indentisch mit dem Antrag-(.pdf) des Bundesfinanzministerium.

Re: Steuerfalle fuer Rentner im Ausland

Verfasst: Mi Nov 08, 2017 10:28 pm
von Mousemelk (†2019)
Habe heute im Spiegel-Online gelesen (20171108)
Der Artikel bezieht sich auf die BRD (Bayern)
Der Fall Fahrenschon Wann die späte Steuererklärung riskant wird
Für eine Steuerhinterziehung braucht es kein Geldversteck auf einer Insel. Es genügt, wenn man jahrelang die Fristen beim Finanzamt verstreichen lässt, wie der Fall Fahrenschon zeigt. Welche Lehren lassen sich daraus ziehen?

Von Hermann-Josef Tenhagen und Udo Reuß


Laut Hörensagen ist man als Steuerzahler dem Finanzamt verpflichtet glaubhaft nachzuweisen, wann und wo Steuern auf das Welteinkommen gezahlt wurden. (Da hilft auch kein Wohnsitz in Kambodscha)