Schweizer ausgesetzt: «In Thailand wollte ihn niemand»
Verfasst: Do Apr 05, 2012 1:12 am
Schweizer ausgesetzt
«In Thailand wollte ihn niemand»
Eine 65-jährige Schweizerin «entsorgte» einen behinderten Landwirt in Indien. Zuvor hatte sie es schon in anderen Billiglohnländern versucht. Der Staatsanwalt fordert 3,5 Jahre Haft für die Frau.
In Winterthur ist am Mittwoch ein seltener Fall von «Aussetzung» verhandelt worden. Eine 65-jährige pensionierte Bankerin wurde beschuldigt, ihren Lebenspartner nach Indien abgeschoben zu haben, um Pflegekosten zu sparen. Sie selber arbeitet heute als Seniorenbetreuerin.
Für den Staatsanwalt ist klar, dass die Frau ihren behinderten und stark pflegebedürftigen Freund «in einem Billiglohnland entsorgte». Es sei ihr gleichgültig gewesen, wie es ihm dort gehe. «Sie wollte nur verhindern, dass die Pflegekosten das Vermögen schmälern oder gar aufbrauchen.»
Seit einem Suizidversuch mit einem Flobertgewehr, auch «Chüngelitöter» genannt, war der Landwirt rechtsseitig gelähmt, konnte nicht mehr sprechen, war inkontinent und entwickelte eine Demenz. 2004 musste er den Hof verpachten und in ein Pflegeheim bei Winterthur ziehen.
Wegen der Schwere der Behinderungen kostete dies rund 9000 Franken pro Monat, wobei die Krankenkasse 3000 Franken beisteuerte. Für den Rest reichten seine Einkünfte, die Rente und der Pachtertrag, aber nicht aus.
Leiche verbrannt und Asche in Kanal geschüttet
In Indien hingegen konnte die Frau ihren Freund für 2400 Franken pro Monat unterbringen. Das Vermögen, gut 300'000 Franken und der 18 Hektaren grosse Hof, blieb verschont. Alleinerbin ist die Tochter der Beschuldigten. Die Angeklagte selber hatte Konto-Vollmachten und galt als seine Vertretung.
Gemäss Anklage kündigte die Frau 2007 den Pflegevertrag und flog mit ihrem Freund nach Delhi. Bahadurgarh in Punjab an der Grenze zu Pakistan sollte seine neue Heimat werden. Sie blieb zehn Tage, um den Pflegern die Handgriffe zu zeigen, etwa wie man den Blasenkatheter wechselt, und flog dann alleine zurück.
Der Senior überlebte die kostengünstige Pflege nicht lange: Etwa neun Monate nach der Ankunft starb er im Alter von 74 Jahren. Die Todesursache ist unklar. Seine Leiche wurde nach indischem Ritus verbrannt und die Asche in einen Kanal geschüttet. Die Frau soll die Inder vor ihrer Rückreise mündlich dazu ermächtigt haben.
Die Anklage zeichnete die letzten Monate des Bauern als Leidensweg: Weil die «Pfleger», darunter ein Tagelöhner und ein Mann mit nur einem Jahr Schulbildung, überfordert waren, wurde er in Windeln gelegt und sein Katheter nur selten gewechselt.
Die meiste Zeit sass er im Rollstuhl, umgeben von Leuten, die ihn zwar nicht schlecht behandelten, deren Sprache und Mentalität er aber nicht verstand. Wenn er Heimweh gehabt habe, hätten sie ihm jeweils ein Bild von seinem Hof gezeigt, sagten die Pfleger bei der Befragung. Dann habe er geweint.
Das Entsorgen alter und behinderter Menschen dürfe nicht Schule machen, sagte der Staatsanwalt abschliessend. Wegen Aussetzung verlangte er eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren.
«Er wollte Indien sehen»
Geld sei nicht der Grund gewesen, weshalb sie ihn nach Indien gebracht habe, entgegnete die Beschuldigte. Er habe selber entschieden, dorthin zu reisen, weil er das Land unbedingt habe sehen wollen. Das Haus sei wunderbar gewesen, umgeben von Kühen, was ihm als Bauer sehr gefallen habe.
Für die Pflege habe sie eine qualifizierte Kraft verlangt. Dass diese Männer keine Ausbildung gehabt hätten, habe sie nicht gewusst. Heimweh habe ihr Freund aber nie gehabt - im Gegenteil. Er habe sogar die Fähigkeit zu Sprechen wiedererlangt.
Als die Todesanzeige mit dem Sterbeort «Indien» im Amtsblatt erschien, wurden die Behörden stutzig. Die Beschuldigte hatte stets angegeben, ihr Freund werde in Dubai «bestens gepflegt» oder sei in Lenk BE. Weil anfänglich der Verdacht bestand, sie habe ihn vorsätzlich getötet, wurde die ehemalige Kaderfrau einer Grossbank 170 Tage lang in Untersuchungshaft gesteckt.
Nach ihrer Entlassung absolvierte sie einen Pflegehelferinnen- Kurs beim Roten Kreuz. Sie liess sich nach eigenen Angaben auf die Freiwilligenliste der Pro Senectute nehmen und betreut heute selber Senioren - unentgeltlich, wie Ihr Anwalt betonte. Das Urteil wird am Donnerstag gefällt.
20min.ch
«In Thailand wollte ihn niemand»
Eine 65-jährige Schweizerin «entsorgte» einen behinderten Landwirt in Indien. Zuvor hatte sie es schon in anderen Billiglohnländern versucht. Der Staatsanwalt fordert 3,5 Jahre Haft für die Frau.
In Winterthur ist am Mittwoch ein seltener Fall von «Aussetzung» verhandelt worden. Eine 65-jährige pensionierte Bankerin wurde beschuldigt, ihren Lebenspartner nach Indien abgeschoben zu haben, um Pflegekosten zu sparen. Sie selber arbeitet heute als Seniorenbetreuerin.
Für den Staatsanwalt ist klar, dass die Frau ihren behinderten und stark pflegebedürftigen Freund «in einem Billiglohnland entsorgte». Es sei ihr gleichgültig gewesen, wie es ihm dort gehe. «Sie wollte nur verhindern, dass die Pflegekosten das Vermögen schmälern oder gar aufbrauchen.»
Seit einem Suizidversuch mit einem Flobertgewehr, auch «Chüngelitöter» genannt, war der Landwirt rechtsseitig gelähmt, konnte nicht mehr sprechen, war inkontinent und entwickelte eine Demenz. 2004 musste er den Hof verpachten und in ein Pflegeheim bei Winterthur ziehen.
Wegen der Schwere der Behinderungen kostete dies rund 9000 Franken pro Monat, wobei die Krankenkasse 3000 Franken beisteuerte. Für den Rest reichten seine Einkünfte, die Rente und der Pachtertrag, aber nicht aus.
Leiche verbrannt und Asche in Kanal geschüttet
In Indien hingegen konnte die Frau ihren Freund für 2400 Franken pro Monat unterbringen. Das Vermögen, gut 300'000 Franken und der 18 Hektaren grosse Hof, blieb verschont. Alleinerbin ist die Tochter der Beschuldigten. Die Angeklagte selber hatte Konto-Vollmachten und galt als seine Vertretung.
Gemäss Anklage kündigte die Frau 2007 den Pflegevertrag und flog mit ihrem Freund nach Delhi. Bahadurgarh in Punjab an der Grenze zu Pakistan sollte seine neue Heimat werden. Sie blieb zehn Tage, um den Pflegern die Handgriffe zu zeigen, etwa wie man den Blasenkatheter wechselt, und flog dann alleine zurück.
Der Senior überlebte die kostengünstige Pflege nicht lange: Etwa neun Monate nach der Ankunft starb er im Alter von 74 Jahren. Die Todesursache ist unklar. Seine Leiche wurde nach indischem Ritus verbrannt und die Asche in einen Kanal geschüttet. Die Frau soll die Inder vor ihrer Rückreise mündlich dazu ermächtigt haben.
Die Anklage zeichnete die letzten Monate des Bauern als Leidensweg: Weil die «Pfleger», darunter ein Tagelöhner und ein Mann mit nur einem Jahr Schulbildung, überfordert waren, wurde er in Windeln gelegt und sein Katheter nur selten gewechselt.
Die meiste Zeit sass er im Rollstuhl, umgeben von Leuten, die ihn zwar nicht schlecht behandelten, deren Sprache und Mentalität er aber nicht verstand. Wenn er Heimweh gehabt habe, hätten sie ihm jeweils ein Bild von seinem Hof gezeigt, sagten die Pfleger bei der Befragung. Dann habe er geweint.
Das Entsorgen alter und behinderter Menschen dürfe nicht Schule machen, sagte der Staatsanwalt abschliessend. Wegen Aussetzung verlangte er eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren.
«Er wollte Indien sehen»
Geld sei nicht der Grund gewesen, weshalb sie ihn nach Indien gebracht habe, entgegnete die Beschuldigte. Er habe selber entschieden, dorthin zu reisen, weil er das Land unbedingt habe sehen wollen. Das Haus sei wunderbar gewesen, umgeben von Kühen, was ihm als Bauer sehr gefallen habe.
Für die Pflege habe sie eine qualifizierte Kraft verlangt. Dass diese Männer keine Ausbildung gehabt hätten, habe sie nicht gewusst. Heimweh habe ihr Freund aber nie gehabt - im Gegenteil. Er habe sogar die Fähigkeit zu Sprechen wiedererlangt.
Als die Todesanzeige mit dem Sterbeort «Indien» im Amtsblatt erschien, wurden die Behörden stutzig. Die Beschuldigte hatte stets angegeben, ihr Freund werde in Dubai «bestens gepflegt» oder sei in Lenk BE. Weil anfänglich der Verdacht bestand, sie habe ihn vorsätzlich getötet, wurde die ehemalige Kaderfrau einer Grossbank 170 Tage lang in Untersuchungshaft gesteckt.
Nach ihrer Entlassung absolvierte sie einen Pflegehelferinnen- Kurs beim Roten Kreuz. Sie liess sich nach eigenen Angaben auf die Freiwilligenliste der Pro Senectute nehmen und betreut heute selber Senioren - unentgeltlich, wie Ihr Anwalt betonte. Das Urteil wird am Donnerstag gefällt.
20min.ch