Schweizer ausgesetzt: «In Thailand wollte ihn niemand»

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KoratCat
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Schweizer ausgesetzt: «In Thailand wollte ihn niemand»

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Apr 05, 2012 1:12 am

Schweizer ausgesetzt

«In Thailand wollte ihn niemand»

Eine 65-jährige Schweizerin «entsorgte» einen behinderten Landwirt in Indien. Zuvor hatte sie es schon in anderen Billiglohnländern versucht. Der Staatsanwalt fordert 3,5 Jahre Haft für die Frau.

In Winterthur ist am Mittwoch ein seltener Fall von «Aussetzung» verhandelt worden. Eine 65-jährige pensionierte Bankerin wurde beschuldigt, ihren Lebenspartner nach Indien abgeschoben zu haben, um Pflegekosten zu sparen. Sie selber arbeitet heute als Seniorenbetreuerin.

Für den Staatsanwalt ist klar, dass die Frau ihren behinderten und stark pflegebedürftigen Freund «in einem Billiglohnland entsorgte». Es sei ihr gleichgültig gewesen, wie es ihm dort gehe. «Sie wollte nur verhindern, dass die Pflegekosten das Vermögen schmälern oder gar aufbrauchen.»

Seit einem Suizidversuch mit einem Flobertgewehr, auch «Chüngelitöter» genannt, war der Landwirt rechtsseitig gelähmt, konnte nicht mehr sprechen, war inkontinent und entwickelte eine Demenz. 2004 musste er den Hof verpachten und in ein Pflegeheim bei Winterthur ziehen.

Wegen der Schwere der Behinderungen kostete dies rund 9000 Franken pro Monat, wobei die Krankenkasse 3000 Franken beisteuerte. Für den Rest reichten seine Einkünfte, die Rente und der Pachtertrag, aber nicht aus.

Leiche verbrannt und Asche in Kanal geschüttet

In Indien hingegen konnte die Frau ihren Freund für 2400 Franken pro Monat unterbringen. Das Vermögen, gut 300'000 Franken und der 18 Hektaren grosse Hof, blieb verschont. Alleinerbin ist die Tochter der Beschuldigten. Die Angeklagte selber hatte Konto-Vollmachten und galt als seine Vertretung.

Gemäss Anklage kündigte die Frau 2007 den Pflegevertrag und flog mit ihrem Freund nach Delhi. Bahadurgarh in Punjab an der Grenze zu Pakistan sollte seine neue Heimat werden. Sie blieb zehn Tage, um den Pflegern die Handgriffe zu zeigen, etwa wie man den Blasenkatheter wechselt, und flog dann alleine zurück.

Der Senior überlebte die kostengünstige Pflege nicht lange: Etwa neun Monate nach der Ankunft starb er im Alter von 74 Jahren. Die Todesursache ist unklar. Seine Leiche wurde nach indischem Ritus verbrannt und die Asche in einen Kanal geschüttet. Die Frau soll die Inder vor ihrer Rückreise mündlich dazu ermächtigt haben.

Die Anklage zeichnete die letzten Monate des Bauern als Leidensweg: Weil die «Pfleger», darunter ein Tagelöhner und ein Mann mit nur einem Jahr Schulbildung, überfordert waren, wurde er in Windeln gelegt und sein Katheter nur selten gewechselt.

Die meiste Zeit sass er im Rollstuhl, umgeben von Leuten, die ihn zwar nicht schlecht behandelten, deren Sprache und Mentalität er aber nicht verstand. Wenn er Heimweh gehabt habe, hätten sie ihm jeweils ein Bild von seinem Hof gezeigt, sagten die Pfleger bei der Befragung. Dann habe er geweint.

Das Entsorgen alter und behinderter Menschen dürfe nicht Schule machen, sagte der Staatsanwalt abschliessend. Wegen Aussetzung verlangte er eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren.

«Er wollte Indien sehen»

Geld sei nicht der Grund gewesen, weshalb sie ihn nach Indien gebracht habe, entgegnete die Beschuldigte. Er habe selber entschieden, dorthin zu reisen, weil er das Land unbedingt habe sehen wollen. Das Haus sei wunderbar gewesen, umgeben von Kühen, was ihm als Bauer sehr gefallen habe.

Für die Pflege habe sie eine qualifizierte Kraft verlangt. Dass diese Männer keine Ausbildung gehabt hätten, habe sie nicht gewusst. Heimweh habe ihr Freund aber nie gehabt - im Gegenteil. Er habe sogar die Fähigkeit zu Sprechen wiedererlangt.

Als die Todesanzeige mit dem Sterbeort «Indien» im Amtsblatt erschien, wurden die Behörden stutzig. Die Beschuldigte hatte stets angegeben, ihr Freund werde in Dubai «bestens gepflegt» oder sei in Lenk BE. Weil anfänglich der Verdacht bestand, sie habe ihn vorsätzlich getötet, wurde die ehemalige Kaderfrau einer Grossbank 170 Tage lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach ihrer Entlassung absolvierte sie einen Pflegehelferinnen- Kurs beim Roten Kreuz. Sie liess sich nach eigenen Angaben auf die Freiwilligenliste der Pro Senectute nehmen und betreut heute selber Senioren - unentgeltlich, wie Ihr Anwalt betonte. Das Urteil wird am Donnerstag gefällt.

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Partner ausgesetzt – bedingte Freiheitsstrafe

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Apr 06, 2012 10:26 am

Partner ausgesetzt – bedingte Freiheitsstrafe

Bezirksgericht Winterthur verurteilt 65-jährige Schweizerin

Eine 65-jährige Schweizerin hat ihren pflegebedürftigen Partner nach Indien verfrachtet, um die hohen Kosten des Heims zu umgehen. Gemäss dem Winterthurer Bezirksgericht ein eiskaltes, egoistisches Vorgehen. Es hat die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.

(sda) Das Bezirksgericht Winterthur sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Freund 2008 im Pflegeheim bei Winterthur abmeldete, mit ihm nach Indien flog und ihn in der Ortschaft Bahadurgarh ablieferte, um Geld zu sparen. Die Pflegekosten in der Schweiz von rund 9000 Franken pro Monat hätten das Vermögen des ehemaligen Bauern empfindlich geschmälert - und damit das Erbe, das mittlerweile an die Tochter der langjährigen Lebenspartnerin überging.

Bilderbücher als Vorbereitung

Die Freiheitsstrafe von 24 Monaten wurde mit einer Probezeit von zwei Jahren verhängt. Wird die pensionierte Bankerin in dieser Zeit straffällig, muss sie aber nicht die vollen 24 Monate hinter Gitter. 5,5 Monate, die sie bereits in Untersuchungshaft sass, würden von der Strafe abgezogen. Die Verurteilte nahm das Urteil regungslos entgegen.

Ob sich die örtlichen Verhältnisse für einen halbseitig gelähmten, dementen und hilflosen Mann geeignet hätten, habe die Verurteilte vorher nicht abgeklärt, sagte der Gerichtspräsident. «Es war ihr gleichgültig.» Ihre Gleichgültigkeit erkenne man auch daran, dass sie nach ihrer Rückreise nie mehr direkten Kontakt aufgenommen und zuhause alle Anstrengungen unternommen habe, den wahren Aufenthaltsort geheimzuhalten.

Auf der Gemeindeverwaltung gab sie etwa an, er werde in Dubai «bestens gepflegt». Bei der Sozialversicherungsanstalt, welche die Hilflosenentschädigung auszahlte, lautete sein Aufenthaltsort Lenk. Angelogen wurden auch jene Nachbarn und Bekannte, die den ehemaligen Landwirten im Heim besuchen wollten und ihn dort nicht mehr vorfanden.

In der Fremde gestorben

Für den Mann sei es mit Sicherheit ein Riesenschock gewesen, als er aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen und nach Indien verpflanzt worden sei, sagte der Gerichtspräsident weiter. Er sei entwurzelt worden und alleine in der Fremde gestorben, ohne vertraute Gesichter, ohne Möglichkeit der Kommunikation mit seinen Pflegern.

«Es ist geradezu zynisch, dass Sie mit ihm vor der Abreise auch noch Silva-Bilderbücher über Indien angesehen haben. Wie wenn Sie ihm eine Reise schmackhaft machen wollten», sagte er zur Verurteilten. Stattdessen habe sie ihn in eine abgelegene Gegend verfrachtet und ihn im Stich gelassen.

«Entsorgung alter und behinderter Menschen»

Ob die Verurteilte das Urteil akzeptiert oder ans Obergericht weiterzieht, ist noch unklar. Auch der Staatsanwalt weiss noch nicht, ob er den Schuldspruch anfechten will. Grundsätzlich sei er aber schon mal zufrieden, dass sie wegen Aussetzung verurteilt worden sei, sagte er.

Für ihn steht der Fall stellvertretend für eine drohende, gesellschaftliche Entwicklung: Die «Entsorgung» alter oder behinderter Menschen. Dieser Fall dürfe deshalb keinesfalls Schule machen, sagte er während seines Plädoyers.

Der ehemalige Landwirt starb im November 2008 im Alter von 74 Jahren - rund neun Monate nach seiner Ankunft in Indien. Ob sein Tod mit der mangelhaften Pflege und den hygienischen Verhältnissen zusammenhängt, ist unklar. Eine Todesursache wurde nicht ermittelt.

Seine Leiche wurde nach indischem Ritus verbrannt und die Asche in einen Kanal geschüttet - so wie es seine Freundin vor ihrer Rückreise in die Schweiz den indischen Pflegern in Auftrag gegeben hatte.

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