Re: Pflege im Ausland: Dement unter Palmen
Verfasst: Mi Jun 05, 2013 9:15 am
von dogmai » So Aug 07, 2011 3:10 pm
Kurt, du hattest bald zwei Jahre Zeit.
Bitte teile mir doch mit, ob du den Bericht auf einer deiner Internetseiten eingebunden hast.
KoratCat
die Logik (http://de.wikipedia.org/wiki/Logik) Habe nachgesehen wie man Logig schreibt.
die pflegebeduerftigen Schweizer/Innen koennen sich in Thailand pflegen lassen.
die pflegebeduerftigen deutschen Buerger/Innen koennen sich in der Schweiz pflegen lassen,
aber nicht in Thailand.
In diesem Unterforum, so vermute ich, sind in der Zusammenstellung unterschiedliche Sozialsysteme vermischt worden.
Das schweizerische und das deutsche Sozialsystem, nicht beruecksichtigt wird eine Mischform,
sind vom Aufbau unteschiedlich.
Verzug ins vertraglose Ausland, der Umkehrschluss aus dem Sozialgesetzbuch_(Deutschland)
Auszug, aus einer Veroeffentlichung der dvka.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Publikationen/MerkblattRentner.htm
Gedaechnissprotokoll nach einer Sendung (Nachtrag zu einem vorangegangenen gesendeten Bericht)....(vergessen=wann/wo) im Fernsehen.
Ein "Deutsches Amtsgericht" entschied die Rueckfuehrung einer deutschen Demenzkranken Rentnerin aus einem neuen EU-Mitgliedsland nach Deutschland.
Die Begruendung, das Pflegepersonal wuerde nicht ausreichend deutsch sprechen.
Die klagende Richterin hat die Rentnerin
unter Amtspflegschaft stellen lassen, dadurch sind die Kinder .....
dadurch kam die Rentnerin in ein deutsches Pflegeheim
das Haus der Rentnerin ist/wird lt.SGB zur laufende Zahlung an das deutsche Pflegeheimes zugefuehrt (Ueber die Amtspflegschaft).
Urteile eines Amtsgericht werden nicht veroeffendlich, also kann ich einen weiterfuehrenden Link nicht einfuegen.
dogmai hat geschrieben:Ich werde diese(n) Artikel auf meiner Website verlinken, denn ich finde, daß es eine gute Sache ist. Es gab ja schon mehrere TV- Berichte darüber, und es hinterließ immer auch einen guten Eindruck.
Kurt, du hattest bald zwei Jahre Zeit.
Bitte teile mir doch mit, ob du den Bericht auf einer deiner Internetseiten eingebunden hast.
KoratCat
die Logik (http://de.wikipedia.org/wiki/Logik) Habe nachgesehen wie man Logig schreibt.
die pflegebeduerftigen Schweizer/Innen koennen sich in Thailand pflegen lassen.
die pflegebeduerftigen deutschen Buerger/Innen koennen sich in der Schweiz pflegen lassen,
aber nicht in Thailand.
In diesem Unterforum, so vermute ich, sind in der Zusammenstellung unterschiedliche Sozialsysteme vermischt worden.
Das schweizerische und das deutsche Sozialsystem, nicht beruecksichtigt wird eine Mischform,
sind vom Aufbau unteschiedlich.
Verzug ins vertraglose Ausland, der Umkehrschluss aus dem Sozialgesetzbuch_(Deutschland)
Auszug, aus einer Veroeffentlichung der dvka.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Publikationen/MerkblattRentner.htm
Gedaechnissprotokoll nach einer Sendung (Nachtrag zu einem vorangegangenen gesendeten Bericht)....(vergessen=wann/wo) im Fernsehen.
Ein "Deutsches Amtsgericht" entschied die Rueckfuehrung einer deutschen Demenzkranken Rentnerin aus einem neuen EU-Mitgliedsland nach Deutschland.
Die Begruendung, das Pflegepersonal wuerde nicht ausreichend deutsch sprechen.
Die klagende Richterin hat die Rentnerin
unter Amtspflegschaft stellen lassen, dadurch sind die Kinder .....
dadurch kam die Rentnerin in ein deutsches Pflegeheim
das Haus der Rentnerin ist/wird lt.SGB zur laufende Zahlung an das deutsche Pflegeheimes zugefuehrt (Ueber die Amtspflegschaft).
Urteile eines Amtsgericht werden nicht veroeffendlich, also kann ich einen weiterfuehrenden Link nicht einfuegen.