Schweizer Invalidenrente

Als Rentner in Thailand leben? Für Themen, die unsere Rente und unseren Status betreffen.
Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Schweizer Invalidenrente

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mai 18, 2011 11:35 am

In einem aktuellen Thema kam zur Sprache, dass manche Schweizer nunmehr möglicherweise Probleme mit dem Weiterbezug ihrer Invalidenrenten haben; diese könnte ggfs. eingestellt werden.

dogmai hat geschrieben:Nein, die IV-Renten wurden selbstverständlich nicht eingestellt. Mit der letzten Revision der IV ist es aber so, dass grundsätzlich gilt, dass bisherige IV-Rentner wieder ins Arbeitsleben eingegliedert werden sollen. Wann immer möglich... Aber eine IV-Rente kann nicht einfach sofort entzogen werden. Die IV fordert neu aber auch Gutachten über Arbeitsfähigkeit an und akzeptiert da bei Expats die Meinungen von ausländischen Aerzten nicht mehr. Weiter sollen die IV-Renten bei Expats neu auch der Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst werden können.


Vielleicht sollten in diesem Thread Informationen dazu gegeben werden, wie das abläuft und wie man darauf reagieren kann oder sollte, wenn eintestages der Wisch im Briefkasten ist, dass man wieder für arbeitsfähig erachtet würde. Keinesfalls sollte man in Panik "das schnelle Geld" suchen, das von Kriminellen für Hilfsdiente angeboten wird. Wer kann da mehr Informationen beitragen?
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Khun Hans
Thailand-Entdecker
Beiträge: 339
Registriert: Fr Mai 25, 2007 1:16 pm

Re: Schweizer Invalidenrente

Ungelesener Beitragvon Khun Hans » Mi Mai 18, 2011 1:54 pm

dogmai hat geschrieben: Weiter sollen die IV-Renten bei Expats neu auch der Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst werden können.


Und wer bezahlt den Rückflug für die Untersuchung, und eine Wohngelegenheit? Hotel? Auf Kosten der IV...? Super, wird wohl wieder ein Schreibtischtäter veranlasst haben. :(

Und dann heisst es den Rückflug über Singapur, dort eine Adresse anmelden und dann gilt wohl dieses Land als ständiger Wohnsitz, ja wenn die Rente schon angepasst werden soll an die örtlichen Gegebenheiten :mrgreen:

Gruss

Benutzeravatar
thedi
Thailand-Reporter
Beiträge: 650
Registriert: Di Jan 25, 2011 2:24 pm
Wohnort: Bankok, Manchakiri Khon Kaen
Kontaktdaten:

Re: Schweizer Invalidenrente

Ungelesener Beitragvon thedi » Do Mai 19, 2011 1:01 am

dogmai hat geschrieben: Weiter sollen die IV-Renten bei Expats neu auch der Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst werden können.

Die Aussage ist so nicht richtig. Eine solche Regel existiert mitnichten.

Hingegen gibt es einen solchen Vorschlag der aus SVP-Kreisen stammt. Er wurde Anfangs Mai von der vorberatenden Kommission des Ständerats mit 10:2 abgelehnt. Damit ist er zwar noch nicht abschliessend behandelt, aber auf jeden Fall hat er nicht die geringste Chance angenommen zu werden. Die Begründung der vorberatenden Kommission liess keine Zweifel darüber offen dass eine solche Regel gegen verschiedene bestehende Gesetze verstossen würde und auch in Strassburg erfolgreich angefochten werden könnte. Zudem wurde dieser Punkt schon in der letzten IV Revision besprochen und ausdrücklich ausgeschlossen.

Mit anderen Worten: der SVP Vorschlag war etwa so ernst zu nehmen wie der Vorschlag vom letzten Herbst Süddeutschland in die Schweiz aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Benutzeravatar
Prikthai (†2013)
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 104
Registriert: Mi Aug 22, 2007 12:10 am
Wohnort: Ban rang ka yai (Ban Ta Pan) A. Phimai / Rickenbach LU / CH

Re: Schweizer Invalidenrente

Ungelesener Beitragvon Prikthai (†2013) » Mo Mai 23, 2011 1:06 pm

Es wird keine bestehende Rente ohne vorherige Abklärung gestrichen. Allerdings kann es sein, dass der Rentenbezüger aufgefordert wird in die Schweiz zur Abklärung zu fliegen. Das war nicht immer so. Wer weiss nicht wie einfach in Thailand eine Bescheinigung zu bekommen ist, dass man nicht arbeitsfähig ist. Da muss man für die Massnahme der Behörde schon Verständnis aufbringen. Wer die Aufforderung zur Abklärung ignoriert, der muss in Kauf nehmen, dass die Rente ausgesetzt wird. Auch in der Schweiz sind die Sozialwerke kein Selbstbedienungsladen.

Benutzeravatar
dogmai
Thailand-Autor
Beiträge: 2223
Registriert: Do Aug 09, 2007 9:39 pm
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Re: Schweizer Invalidenrente

Ungelesener Beitragvon dogmai » Mo Mai 23, 2011 1:56 pm

ich werde mir keine Kenntnisse in Schweizer Recht aneignen, sondern habe lediglich zitiert, was mir ein Schweizer Freund geschrieben hat, der dort in der Politik tätig ist.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Schweizer Invalidenrente

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Mai 23, 2011 4:22 pm

Prikthai hat geschrieben:Es wird keine bestehende Rente ohne vorherige Abklärung gestrichen. Allerdings kann es sein, dass der Rentenbezüger aufgefordert wird in die Schweiz zur Abklärung zu fliegen. Das war nicht immer so. Wer weiss nicht wie einfach in Thailand eine Bescheinigung zu bekommen ist, dass man nicht arbeitsfähig ist. Da muss man für die Massnahme der Behörde schon Verständnis aufbringen. Wer die Aufforderung zur Abklärung ignoriert, der muss in Kauf nehmen, dass die Rente ausgesetzt wird. Auch in der Schweiz sind die Sozialwerke kein Selbstbedienungsladen.


Ich kann mir gut vorstellen, dass die Schweizer Botschaft in Bangkok Kontakt zu einem in der Schweiz ausgebildeten thailändischen Mediziner pflegt, der für Schweizer Behörden als Vertrauensarzt handeln und Empfehlungen hinsichtlich Arbeitsfähigkeit bzw. Reisefähigkeit abgeben kann. Die Botschaft sollte Auskunft erteilen können, wie man den kontaktieren kann.

Ich gehe davon aus, dass das schweizerische Verwaltungsverfahrensrecht dem deutschen zumindest ähnelt. Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann danach nur aufgehoben werden, wenn eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Manche Behörden verfügen die Annahme wesentlicher Änderungen aufgrund von "Heilungsbewährung". Das muss aber nachprüfbar begründet werden. Wird ein solcher Bescheid angefochten und glaubhaft gemacht, dass eine solche angenommene Heilung tatsächlich nicht erfolgt ist, kommt es zu einer Begutachtung. Die mit der Begutachtung verbundenen Kosten muss der Leistungsträger zumindest dann erstatten, wenn sich ergibt, dass zu unrecht von einer Heilung ausgegangen worden war.

Die Leistungsträger lassen im Widerspruchsverfahren meist von mit ihnen verbundenen Ärzten sogenannte "gutachterliche Stellungnahmen nach Aktenlage" erstellen, mit denen der Widerspruch eigentlich immer abgeschmettert wird. Dann muss man versuchen, jene im Sozialgerichtsverfahren in Frage zu stellen. In der ersten Instanz beim Sozialgericht hat man da selten Erfolg. Ausdauer ist notwendig! Im Berufungsverfahren können die Landessozialgerichte im Zuge einer Beweisaufnahme eine tatsächliche und sorgfältige Begutachtung anordnen, zu welcher der zu Begutachtende nach D kommen muss, wenn keine Begutachtung in Thailand möglich ist. Zum Beispiel könnten auch Untersuchungen in Thailand erfolgen, die Ergebnisse in D dann aber ausgewertet werden. Die Kosten einer solchen Beweisaufnahme trägt die Gerichtskasse. Die beklagte Verwaltung wird aufgefordert, sich finanziell daran zu beteiligen. Ob eine Begutachtung in Thailand möglich ist, ist vom Gericht zu prüfen und ggfs. zu verfügen. Die Modalitäten einer solchen Beweisaufnahme müssen die Richter in enger Absprache mit den Klägern festlegen.

Ich war vor ca. zehn Jahren mal für zwei Wochen in D, weil ich dem Gericht glaubhaft machen konnte, dass das von der beklagten Verwaltung in Auftrag gegebene, bei einem vorherigen von mir selbstfinanzierten Besuch von einem Frankfurter Universitätsprofessor und Chefarzt, dessen Oberarzt mir nur relativ kurz zu einer oberflächlichen Untersuchung begegnet war, mit "selbst untersucht..." unterschriebene Gutachten erhebliche Mängel aufwies und daher nicht verwertbar war. Ich bekam das Ticket für den Flug mit der Lufthansa vom Gericht besorgt. Es lag am Flughafen für mich bereit. Auch die weiteren Reisekosten etc. wurden mir von der Gerichtskasse erstattet. Aufgrund jenes, nach einer fünftägigen extrem sorgfältigen Untersuchung in der Mainzer Universitätsklinik erstellten Gutachtens mit zahlreichen Untergutachten habe ich dann nach zwölfjährigem Rechtsstreit obsiegt. Bei mir ging es aber nicht um den Entzug einer Leistung infolge einer Heilung sondern die Erhöhung infolge einer Verschlimmerung aufgrund einer Spätfolge. Das ist in der Regel viel schwieriger durchzuboxen.

Wenn das Gericht sich nicht zu einer Beweisaufnahme bewegen lässt, bleibt ein Antrag nach § 109 SGG, mit dem man beantragen kann, dass ein bestimmter Gutachter beauftragt wird. Das Gericht kann aber die Kosten dazu ganz oder teilweise vorschüssig von dem Kläger verlangen. Gewinnt man den Rechtsstreit, muss die beklagte Verwaltung diese Kosten erstatten, m. E. einschließlich eventueller damit im Zusammenhang stehender Reisekosten. Verliert man trotzdem k a n n das Gericht die Erstattung ganz oder teilweise aus der Gerichtskasse vornehmen. Das wird dann aber kompliziert!

Beim Entzug einer laufenden Leistung haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung, es sei denn der sofortige Vollzug sei angeordnet worden. Auf den Bescheiden ist in der Regel eine Rechtsmittelbelehrung, wie man den Bescheid anfechten kann. Man sollte sich da von jemandem beraten lassen, der sich etwas mit behördlichem und juristischem Schriftverkehr auskennt und noch einen relativ klaren Kopf hat.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
dogmai
Thailand-Autor
Beiträge: 2223
Registriert: Do Aug 09, 2007 9:39 pm
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Re: Schweizer Invalidenrente

Ungelesener Beitragvon dogmai » Do Mai 26, 2011 5:10 pm

ich weiß von einem Schweizer IV-Rentner, der körperlich stark behindert ist, seit gut 10 Jahren in Thailand (Zentralthailand) lebt und im letzten Jahr in die Schweiz reisen mußte, um dort seine Ansprüche geltend zu machen.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Schweizer Invalidenrente

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Mai 26, 2011 6:42 pm

dogmai hat geschrieben:ich weiß von einem Schweizer IV-Rentner, der körperlich stark behindert ist, seit gut 10 Jahren in Thailand (Zentralthailand) lebt und im letzten Jahr in die Schweiz reisen mußte, um dort seine Ansprüche geltend zu machen.


Ich mach sowas von hier aus per Post, Manches auch per Email. In meinem Fall musste ich ja auch nach Deutschland reisen, weil der berichterstattende Richter des Berufungsgerichts und ich übereinkamen, dass weder eine gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage (also ohne erneute und sorgfältige Untersuchung) noch eine Untersuchung in Thailand der Tatsachenfeststellung dienen könnten. Der Berichterstatter des Senats hatte mich zur Erörterung mehrmals hier in Thailand angerufen. Es wurde jeweils ein Protokoll über das Gespräch erstellt, das auch die Beklagte erhielt. Dass die Kosten der Beweisaufnahme nicht von mir zu tragen waren, ergab sich aus dem Untersuchungsgrundsatz und den deutlich berechtigten Zeifeln an dem von der Beklagten eingeholten Gutachten. In der Vorinstanz hieß es im Urteil noch, dass der von der Beklagten als Gutachter beauftragte Wissenschaftler eine Kapazität sei; deshalb zweifle die Kammer nicht an seinen Feststellungen. Der Hammer in jenem Urteil war neben der meine sachlichen Argumente und Kritik an der Form des Gutachtens schlicht ignorierenden "Autoritätsgläubigkeit" des erstinstanzlichen Gerichts jener "Klagabweisungsgrund": "Eine Gesamt-MdE von 100 v. H, d. h. ein vollständiger Verlust der Erwerbsfähigkeit, liegt jedoch auch deshalb nicht vor, weil der Kläger - wie sich seinen Schriftsätzen eindrucksvoll entnehmen lässt- über ein überdurchschnittlich gutes Ausdrucksvermögen und Wortgewandtheit verfügt, die es ihm ermöglichen, beispielsweise anderen Personen bei Fertigen von Schreiben im Rechtsverkehr behilflich zu sein." Selbstverständlich hätte ich für eine solche Erwerbstätigkeit gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen müssen! Die Richterin hatte - möglicherweise ungewollt - mit ihrer "Smartness" also schon höchste Sorgfalt bei der Behandlung durch das Berufungsgericht "programmiert".
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974


Zurück zu „Wir Rentner in Thailand“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 108 Gäste