Möglicher Fehler bei Rentenberechnung

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KoratCat
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Möglicher Fehler bei Rentenberechnung

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Aug 22, 2010 3:59 pm

Möglicher Fehler bei Rentenberechnung

Rentenversicherung prüft Vorwürfe

Massive Fehler soll es bei der Rentenberechnung gegeben haben, berichtet eine Zeitung: Zahlreiche Rentner haben demnach zu wenig Geld bekommen, weil ihre Ausbildungszeiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kündigte an, die Vorwürfe zu prüfen.

Frankfurt am Main - Die Deutsche Rentenversicherung Bund überprüft Vorwürfe, denen zufolge viele Rentner in den vergangenen Jahren zu wenig Rente bekommen haben - und zwar aufgrund falscher Berechnungen.

Die "Frankfurter Rundschau" hatte zuvor über den aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) berichtet. Darin heißt es der Zeitung zufolge, die Aufsichtsbehörde habe bei Stichproben festgestellt, dass der Rentenversicherung bei der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten massive Fehler unterlaufen seien. So sei eine Reihe von Fällen ermittelt worden, bei denen die Berufsausbildung nicht mit der richtigen Dauer oder überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Das habe zu fehlerhaften Rentenbescheiden mit zum Teil erheblichen Auswirkungen geführt.
"Die Speicherung von Zeiten der Berufsausbildung kann ohne weiteres den monatlichen Zahlbetrag um mehr als 40 Euro erhöhen", heißt es in dem Bericht des Versicherungsamtes. Wie viele Rentner betroffen waren oder sind, teilte die Behörde nicht mit.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Aufsichtsamt dem Bericht zufolge die Rentenversicherung wegen fehlerhafter Bescheide gerügt. In den aktuell untersuchten Fällen habe sich herausgestellt, dass die Ausbildungszeiten zwar von den Antragstellern einer Rente geltend gemacht, aber im Versicherungskonto nicht berücksichtigt wurden. "Die Sachbearbeitung hatte es versäumt, diesbezügliche Ermittlungen zu führen und die Zeiten zu kennzeichnen", kritisierte die Aufsichtsbehörde.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund hieß es als Reaktion: "Sofern sich bei internen oder externen Prüfungen Hinweise auf Fehler ergeben, wird diesen umgehend nachgegangen." Die Zeiten der Berufsausbildung würden "in jedem Fall umfassend ermittelt" und die Rente in richtiger Höhe gezahlt.

Spiegel Online
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koratwerner (†2012)
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Re: Möglicher Fehler bei Rentenberechnung

Ungelesener Beitragvon koratwerner (†2012) » So Aug 22, 2010 4:33 pm

KoratCat hat geschrieben:Massive Fehler soll es bei der Rentenberechnung gegeben haben, berichtet eine Zeitung: Zahlreiche Rentner haben demnach zu wenig Geld bekommen, weil ihre Ausbildungszeiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kündigte an, die Vorwürfe zu prüfen.


Hallo Klaus!

Sehr interessant. Beri mir wurde bei der Rentenberechnung die Lehrzeit nicht berücksichtigt. Was kannst Du mir raten, was ich unternehmen sollte? Kann ich vielleicht meinen Anspruch auch rückwirkend geltend machen?

Gruß Werner
Es ist nicht schwer zu wissen wie man etwas macht,
aber es ist schwer es auch zu tun!

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pezi
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Re: Möglicher Fehler bei Rentenberechnung

Ungelesener Beitragvon pezi » Mi Aug 25, 2010 5:35 pm

unbedingt. die lehrzeit zaehlt mit. meine lva hat die mitgerechnet. gruss pezi

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KoratCat
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Re: Möglicher Fehler bei Rentenberechnung

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Aug 25, 2010 10:23 pm

koratwerner hat geschrieben:Hallo Klaus!

Sehr interessant. Beri mir wurde bei der Rentenberechnung die Lehrzeit nicht berücksichtigt. Was kannst Du mir raten, was ich unternehmen sollte? Kann ich vielleicht meinen Anspruch auch rückwirkend geltend machen?

Gruß Werner



Hallo Werner,

Du solltest noch vor Ende dieses Jahres einen Berichtigungsantrag nach § 44, Abs. 1 SGB X (Antrag auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts) stellen. Leistungen vor dem 1. 1. 2006 sind verjährt, aber rechtswidrig nicht erbrachte Leistungen ab da müssten sie mit 4 % Zinsen p. a. nachzahlen. Der AntrAg ist formlos, d. h. Du schreibst Ihnen (per Einschreiben), dass dieser Fehler gemacht wurde, und beantragst eine Überprüfung und Berichtigung nach § 44, Abs. 1 SGB X.

Mit dem "sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" kann man evtl. sogar noch Leistungen für die Zeit vor 2006 geltend machen, d. h. die Verjährungseinrede als missbräuchlich aushebeln. Aber das geht nicht ohne Klage beim Sozialgericht und ist relativ kompliziert. Bei Beziehern niedriger Renten, die auf Leistungen wie "ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt" vom Sozialamt angewiesen waren, sind die Chancen da m. E. nicht schlecht.
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