"Verbrauchergeldparität" hilft Einsparen

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KoratCat
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"Verbrauchergeldparität" hilft Einsparen

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Mai 11, 2010 12:01 pm

Gestern hat mich meine BG wieder zur Erweiterung meines Wortschatzes gezwungen. Was mir bisher als "Teuerungsziffer" bekannt war, heisst fortan "Verbrauchergeldparität" und hat jetzt sogar direkte Auswirkung auf mein Einkommen. Ich habe einen Bescheid bekommen, wonach eine mir bisher in Höhe von € 25,82 gezahlte Pauschale einer "Sachleistung in Geld" sich ab dem 1. 7. 2010 auf € 26 gem. der entsprechenden Tabelle belaufe. Gleichzeitig werde die Leistung ab jenem Zeitpunkt mittels "Verbrauchergeldparität" modifiziert. Für Thailand ergebe sich ein Korrekturfaktor von 0,87 (0,993 ab dem 1. 7. 2009), was folgende Berechnung ergebe:

26 EURO x 0,87 = 22,62 EURO


Ab 1. 7. 2010 komme dann der monatliche Betrag von 22,62 EURO über das Postzahlverfahren zur Auszahlung.

Also statt mehr bekomme ich dann weniger. :shock

Jetzt stellt sich mir aber eine Frage:

Das Geld wird mir auf ein deutsches Konto überwiesen. Die Überweisungskosten nach Thailand muss ich selbst tragen. Es besteht zwar die Möglichkeit, den Postrentendienst das Geld direkt auf ein Konto in Thailand überweisen zu lassen. Dann werden die Transferkosten einfach von den Zwischenbanken abgezogen, und es gelangt nur ein winziger Bruchteil der Zahlung zu mir. Mit welchem Recht können deutsche Behörden eine "Verbrauchergeldparität" zur Minderung einer Leistung anwenden, wenn sie nicht Sorge dafür tragen, dass der "dem dortigen Preisniveau angepasste" Betrag in voller Höhe am Ort der Nutzung zur Verfügung steht? Die Preisverhältnisse an jenem Ort sind schließlich Grund für die Modifizierung, sprich Verminderung der Leistung. Neuer Stoff für ein altes Problem. :spin
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Re: "Verbrauchergeldparität" hilft Einsparen

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Mai 17, 2010 7:41 pm

Auf meine Bitte nach weiteren Informationen zu jener Modifizierung bekam ich heute zur Antwort:

„Die Korrekturfaktoren für die entsprechenden Länder wurden durch die DGUV auf der Grundlage der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, hier Dezember-Heft 2009, Fachserie 17, Reihe 10, Internationaler Vergleich der Verbraucherpreise, ermittelt und bekanntgegeben."

Über die Ermächtigung zu einer Modifizierung gesetzlicher und in Deutschland gezahlter Leistungen anhand des Preisniveaus in einem anderen Land tappe ich immer noch im Dunkeln. M. E. müssten sie dann auch in jenem Land kostenfrei gezahlt werden.
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Re: "Verbrauchergeldparität" hilft Einsparen

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Mai 24, 2010 2:50 pm

KoratCat hat geschrieben:Über die Ermächtigung zu einer Modifizierung gesetzlicher und in Deutschland gezahlter Leistungen anhand des Preisniveaus in einem anderen Land tappe ich immer noch im Dunkeln.


Per Email hatte ich letzten Montag bei meiner BG um Angabe eben jener gebeten:

Mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen studiert. Sie schreiben: „Die Korrekturfaktoren für die entsprechenden Länder wurden durch die DGUV auf der Grundlage der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, hier Dezember-Heft 2009, Fachserie 17, Reihe 10, Internationaler Vergleich der Verbraucherpreise, ermittelt und bekanntgegeben.“ Ich schließe aus Ihren Ausführungen, dass eine gesetzliche Ermächtigung zu jener „Modifizierung“ nicht gegeben ist. Also dürfte Ihr Verwaltungsakt einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Ich bitte um Mitteilung, ob doch eine gesetzliche Ermächtigung bzw. Eine Verordnung vorliegt. Bitte übersenden Sie mir den Text. Ich hege große Zweifel, dass ein solches Gesetz, falls existent, mit unserer Verfassung zu vereinbahren ist.

Der Punkt ist, dass eine in Deutschland gezahlte Leistung nicht aufgrund des Preisniveaus in einem anderen Land gekürzt werden kann. Dazu müsste die Zahlung in jenem Land und natürlich kostenfrei erfolgen.



Statt der erbetenen Aufklärung über die gesetzliche Grundlage habe ich einen neuen Bescheid über ihr Zurückrudern erhalten:

"Nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit sind wir im Rahmen der Ermessensausübung zu dem Ergebnis gekommen, dass nachhaltige Kaufkraftunterschiede zwischen Thailand und Deutschland derzeitig nicht bestehen. Unser Verwaltungsakt vom 30. 04. 2010 wird daher aufgehoben.

... (Nachzahlungsberechnung über 2,16 Euro)

Den Nachzahlungsbetrag überweisen wir auf ihr Konto ... Ab 01. 07. 2010 erhalten Sie den Monatsbetrag in Höhe von 26,00 Euro über das Postzahlverfahren."

Man soll sich das also nicht gefallen lassen. :wave
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