Witwenrente aus Deutschland
Verfasst: Di Dez 08, 2009 7:57 am
Es wird viel darüber geredet und es gibt dementsprechend viele bzw. unterschiedliche Aussagen über die zu erfüllenden Voraussetzungen, damit unsere Witwe dereinst eine Rente erhält.
Deshalb habe ich diesebezüglich die drv, deutsche Rentenversicherung in Berlin angeschrieben und am 8. Dezember 2009 folgende Nachricht erhalten:
Antwort: WG: Fragen zur Hinterbliebenenrente, Versicherungsnummer XX XXXXXX X XXX
Posteingang X
Antworten
meinefrage@drv-bund.de
an mich
Details anzeigen 20:33 (Vor 10 Stunden)
Sehr geehrte Frau Schwalm,
Sehr geehrter Herr Schwalm,
Nach dem Tode des Ehegatten besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente
beziehungsweise Witwerrente, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine
Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Die Ehe
muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Bei einer Heirat im Inland muss die Eheschließung vor einem Standesbeamten
erfolgt sein.
Bei einer Eheschließung im Ausland genügt die Beachtung der Gesetze des
Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, allerdings müssen die materiellen
Voraussetzungen des Heimatrechts (zum Beispiel Ehefähigkeit, Anerkennung
der vorherigen ausländischen Scheidung) erfüllt sein.
Der überlebende Ehepartner erhält eine "große" Witwenrente beziehungsweise
Witwerrente, sofern er das 45. Lebensjahr vollendet hat oder
ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, erzieht oder für ein behindertes Kind sorgt oder vermindert
erwerbsfähig ist.
Die Rente beträgt 55 Prozent der Rente des/der verstorbenen Versicherten.
Hält sich die/der Hinterbliebene gewöhnlich im Ausland auf und ist Witwe(r)
eines Deutschen bzw. Angehörigen eines Staates, in dem das europäische
Gemeinschaftsrecht gilt, so erhält sie/er die Rente grundsätzlich aus allen
rentenrechtlichen Zeiten gezahlt. Die Rentenhöhe würde sich in der Regel -
gegenüber einem Wohnsitz in Deutschland - nicht verändern. (Hinweis: Es
erfolgt keine Begrenzung der Entgeltpunkte auf 70%.)
Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Diesem Antrag muss dann unter anderem die Sterbeurkunde, aus der
hervorgeht, dass die Ehe bis zum Tode bestanden hat oder aber zusätzlich
eine nach dem Tod ausgestellte Eheurkunde beigefügt werden.
Der Nachweis der Eheschließung braucht dem Rentenversicherungsträger nicht
vorher angezeigt werden.
Weitere Informationen zum Thema Hinterbliebenenrecht finden Sie in unserer
Broschüre, die Sie sich unter folgender Adresse herunterladen können:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... ren_zeiten
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund
Hinweise:
Anfragen per E-Mail richten Sie bitte immer an meinefrage@drv-bund.de -
nicht an einzelne Mitarbeiter. Sie verkürzen hierdurch die Bearbeitung
Ihrer Anfrage.
Ihnen stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
INTERNET
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
CHAT
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _Chat.html
E-MAIL
mailto:meinefrage@drv-bund.de
Sämtliche Antworten werden unter Berücksichtigung der
Datenschutzrichtlinien erteilt.
DATENSCHUTZ
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... __nnn=true
-----------------------------
Meine Bemerkungen
Ich habe bereits den Rentenantrag für meine Frau mit den mir derzeit bekanten Daten ausgefüllt. Selbst wenn sich im laufe der Jahre etwas ändern sollte, die wichtigsten Daten bleiben bestehen. Da die meisten unserer Frauen nicht in der Lage sind den Papierkrieg zu bewältigen, habe ich den Unterlagen die Anschrift einer Person meines Vertrauens beigefügt, damit meine Frau Hilfe eines Deutschen hat, wenn sie die Unterlagen bei der Botschaft vorlegt. Beziehungsweise, wenn sich die Formulare ändern, sie auch eine entsprechende Hilfe hat.
Ob ich alternativ die Anschrift von Hilfsvereinen meinen Unterlagen beifüge, datüber bin ich mir noch nicht klar.
Außerdem habe ich vorsorglich unsere thailändische Heiratsurkune übersetzten und von der DB in Bangkok beglaubigen lassen.
Jetzt benötige ich noch für meine Frau noch eine in thai verfasste Notiz, die sie der der den Totenschein ausstellenden Instituition vorlegt, damit auf diesem der Bestand unserer Ehe bis zu meinem Dahinscheiden dokumentiert wird.
Ansonsten hoffe ich noch auf ein langes und einigermaßen gesundes Leben mit meiner Frau unter Thailands Sonne.
Werner aus Korat
Deshalb habe ich diesebezüglich die drv, deutsche Rentenversicherung in Berlin angeschrieben und am 8. Dezember 2009 folgende Nachricht erhalten:
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meinefrage@drv-bund.de
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Sehr geehrte Frau Schwalm,
Sehr geehrter Herr Schwalm,
Nach dem Tode des Ehegatten besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente
beziehungsweise Witwerrente, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine
Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Die Ehe
muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Bei einer Heirat im Inland muss die Eheschließung vor einem Standesbeamten
erfolgt sein.
Bei einer Eheschließung im Ausland genügt die Beachtung der Gesetze des
Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, allerdings müssen die materiellen
Voraussetzungen des Heimatrechts (zum Beispiel Ehefähigkeit, Anerkennung
der vorherigen ausländischen Scheidung) erfüllt sein.
Der überlebende Ehepartner erhält eine "große" Witwenrente beziehungsweise
Witwerrente, sofern er das 45. Lebensjahr vollendet hat oder
ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, erzieht oder für ein behindertes Kind sorgt oder vermindert
erwerbsfähig ist.
Die Rente beträgt 55 Prozent der Rente des/der verstorbenen Versicherten.
Hält sich die/der Hinterbliebene gewöhnlich im Ausland auf und ist Witwe(r)
eines Deutschen bzw. Angehörigen eines Staates, in dem das europäische
Gemeinschaftsrecht gilt, so erhält sie/er die Rente grundsätzlich aus allen
rentenrechtlichen Zeiten gezahlt. Die Rentenhöhe würde sich in der Regel -
gegenüber einem Wohnsitz in Deutschland - nicht verändern. (Hinweis: Es
erfolgt keine Begrenzung der Entgeltpunkte auf 70%.)
Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Diesem Antrag muss dann unter anderem die Sterbeurkunde, aus der
hervorgeht, dass die Ehe bis zum Tode bestanden hat oder aber zusätzlich
eine nach dem Tod ausgestellte Eheurkunde beigefügt werden.
Der Nachweis der Eheschließung braucht dem Rentenversicherungsträger nicht
vorher angezeigt werden.
Weitere Informationen zum Thema Hinterbliebenenrecht finden Sie in unserer
Broschüre, die Sie sich unter folgender Adresse herunterladen können:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... ren_zeiten
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund
Hinweise:
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nicht an einzelne Mitarbeiter. Sie verkürzen hierdurch die Bearbeitung
Ihrer Anfrage.
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Sämtliche Antworten werden unter Berücksichtigung der
Datenschutzrichtlinien erteilt.
DATENSCHUTZ
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... __nnn=true
-----------------------------
Meine Bemerkungen
Ich habe bereits den Rentenantrag für meine Frau mit den mir derzeit bekanten Daten ausgefüllt. Selbst wenn sich im laufe der Jahre etwas ändern sollte, die wichtigsten Daten bleiben bestehen. Da die meisten unserer Frauen nicht in der Lage sind den Papierkrieg zu bewältigen, habe ich den Unterlagen die Anschrift einer Person meines Vertrauens beigefügt, damit meine Frau Hilfe eines Deutschen hat, wenn sie die Unterlagen bei der Botschaft vorlegt. Beziehungsweise, wenn sich die Formulare ändern, sie auch eine entsprechende Hilfe hat.
Ob ich alternativ die Anschrift von Hilfsvereinen meinen Unterlagen beifüge, datüber bin ich mir noch nicht klar.
Außerdem habe ich vorsorglich unsere thailändische Heiratsurkune übersetzten und von der DB in Bangkok beglaubigen lassen.
Jetzt benötige ich noch für meine Frau noch eine in thai verfasste Notiz, die sie der der den Totenschein ausstellenden Instituition vorlegt, damit auf diesem der Bestand unserer Ehe bis zu meinem Dahinscheiden dokumentiert wird.
Ansonsten hoffe ich noch auf ein langes und einigermaßen gesundes Leben mit meiner Frau unter Thailands Sonne.
Werner aus Korat