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Rentenkürzung

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 1:26 pm
von dogmai
Wo könnte ich die Frage besser stellen als hier? In einem Beitrag wurde geschrieben,
daß Rentnern, welche sich ordnungsgemäß aus Deutschland nach xxx,xxx, Thailand, xxx ... abgemeldet
haben, einer Rentenkürzung unterliegen. Stimmt das so?

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 5:51 pm
von KoratCat
Die Info ist unvollständig. Könnte zutreffen, wenn es etwa hieße: "Ausländern, die in Deutschland einen Rentenanspruch erworben haben und in ihr Heimatland zurückkehren, wird die Rente bei geringerem Bedarf vermindert weitergezahlt."

Für Deutsche gilt das nicht!

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 7:20 pm
von Bernd
"Ausländern, die in Deutschland einen Rentenanspruch erworben haben und in ihr Heimatland zurückkehren, wird die Rente bei geringerem Bedarf vermindert weitergezahlt."


Ich will das gerne noch ergänzen: Wichtig ist, daß der betreffende "Ausländer" auch dauerhaft in sein "Heimatland" zurückkehrt. Dann tritt u.U. eine Rentenkürzung in Kraft. Andererseits ist er dann auch von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit und bekommt diese Beträge dann zur Rente ausbezahlt. Ob sich das nachher auch rechnet, ist eine andere Frage.

Man kann dies aber einfach umgehen, indem man weiterhin in Deutschland gemeldet bleibt. Das dürfte in den meisten Fällen auch kein Problem darstellen. Eine andere Geschichte wiederum ist das Aufenthaltsrecht, aber wie gesagt, das ist eine andere Geschichte ... ;)

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 7:22 pm
von dogmai
Mir geht es ausschließlich um Deutsche, welche nach Thailand übersiedeln bzw. übergesiedelt sind, d.h. eure Erfahrungen.
Warum wohl gibt es hier immer ein aber :wie :wie Guckst du?? :wave

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 7:33 pm
von Bernd
Hallo Kurt,

ersetze Düsseldorf mit Koblenz und dann kommst du damit exakt hin:

Ich habe immer in Düsseldorf gearbeitet und gehe jetzt in Rente. Meinen Lebensabend möchte ich auf Mallorca verbringen. Muss ich als Deutscher Abzüge von meiner Rente befürchten?
Im konkreten Fall nicht. Selbst aus Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die außerhalb des heutigen Bundesgebiets zurückgelegt oder die nach dem Fremdrentenrecht anerkannt wurden, sind aufgrund des Europäischen Gemeinschaftsrechts Renten in einen EU-/EWR-Staat und in die Schweiz zu zahlen. Besonderheiten wären zu beachten, wenn die Rente in Deutschland nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen von 1975 festgestellt wurde.


Es gab allerdings in der Vergangenheit auch noch ein Wahlrecht was die Krankenversicherung betrifft, da diese ja im außereuropäischen Ausland nicht gilt. Hier konnte man sich die Beiträge noch zusätzlich zur Rente auszahlen lassen.

Der heutige Stand der Dinge ist mir nicht bekannt, deshalb bitte nachfragen. Die sogenannten Rentenberatungsstellen müssen hierzu gerne (oder auch nicht gerne) Auskunft geben.

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 7:51 pm
von Bernd
Hallo Kurt,

probiers mal bei denen da:

http://www.sen-info.de/regional/koblenz/rentenberatung.html

Ich habe das schon vor Jahren in Heidelberg gemacht - sowohl für meine Frau als auch für mich. Da sich aber die gesetzlichen Regelungen öfters mal ändern, scheint mir ein Anruf dort geeigneter zu sein als weitere Diskussionen zu führen. :wave

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Mo Aug 10, 2009 10:26 pm
von dogmai
Es betrifft ja nicht mich, ich muß ja noch aus Büchern lernen :salut . und außerdem werde ich nicht übersiedeln.

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Di Aug 11, 2009 5:46 pm
von fen (†2014)
Ganz klar nein.

Ich bin im Jahre 2001 in Alter von 57 Jahren nach Thailand umgesiedelt (in D. abgemeldet) da mir meine Firma einen Posten in Th. angeboten hat. Da ich zu diesem Zeitpunkt auch bereits rentenberechtigt war, habe ich nichts mehr in die Rente eingezahlt.

Mit 63 bin ich dann in die vorgezogene Rente gegangen mit den dafür entsprechenden Abzügen (von 3,x%) und erhalte jetzt meine Rente direkt nach TH überwiesen und zwar OHNE jeden Abzug dafür, dass ich jetzt in Th lebe.

Es ist wie Klaus es richtig gesagt hat, der Abzug kommt nur in Frage für Ausländer die in D einen Rentenanspruch erworben haben, und in ihr Heimatland zurückkehren. Dabei ist aber zu berücksichtigen um welches Land es sich handelt und welche Sozialabkommen D mit diesem hat.

Gruß

Gebhard

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Di Aug 11, 2009 7:21 pm
von Bernd
Hallo Gebhard,

wie war dein "Ausflug" und hat alles geklappt mit dem Flieger?

Da ich beruflich mit solchn Dingen wie Rente, etc. zu tun hatte, will ich gerne noch was dazu sagen und dies insbesondere wegen den vielen "Wenn und Aber" auf der angezeigten Webseite der Rentenversicherung.

Grundsätzlich gilt: Wenn man als Deutscher in Deutschland geboren ist und seine Rentenansprüche in Deutschland erworben hat, geht soweit alles in Ordnung.

Anders sieht es jedoch aus, wenn man zb. als Deutscher nach dem Grundgesetz im Ausland geboren ist und erst später nach Deutschland gekommen ist. Hier gibt es Sonderregelungen zb. für Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion. Dabei wird quasi auch eine Tätigkeit dort für eine Rente in Deutschland angerechnet. Diese Rente kann man jedoch nicht ins Ausland mitnehmen (zumindest für den Teil, der im Ausland erworben ist). Ähnliches gilt für Personen, die irgendwann einmal die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Auch hier gibt es Sonderregelungen wie auch Kindererziehungszeiten im Ausland, etc. Diese Aufzählung lässt sich nahezu endlos fortführen.
Und dann hätte wir noch die EU - aber das führt zu weit ;)

Deswegen kann ich mich nur wiederholen und jedem Auskunftssuchenden raten, eine Rentenberatungsstelle zu kontaktieren. Zumal sich die gesetzlichen Regelungen ohnehin "allenaslang" ändern und nach der kommenden Bundestagswahl im Herbst darf damit gerechnet werden, daß man nach weiteren "Einsparungsmöglichkeiten" sucht, egal wer an die Macht kommt ... :(

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Mi Aug 12, 2009 10:06 am
von fen (†2014)
Hallo Bernd,
Bernd hat geschrieben:daß man nach weiteren "Einsparungsmöglichkeiten" sucht, egal wer an die Macht kommt ... :(


das habe ich leider auch zu spüren bekommen. Man hat kurzerhand die Anrechnung der Schulzeit nach dem 15ten Lebensjahr wieder gestrichen. Ergab bei mir ca. DM 100,-- minus.

Bzgl. meines Ausfluges siehe meine neuen Post unter Flüge.

Gruß

Gebhard

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Mi Aug 12, 2009 6:48 pm
von dogmai
Dank allen, das war sehr informativ.

Re: Rentenkürzung

Verfasst: Do Aug 13, 2009 7:10 am
von WADI (†2016)
Achtung, Freunde - das Thema ist noch nicht durch!

Alle diejenigen, die für eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge - ganz vorne hier die RiesterRente - angespart haben
sind gekniffen sobald sie ihrenWohnsitz in D. aufgeben u. "ihren einzigen gewöhnlichen Wohnsitz" z.B. in Th. führen.

Auswirkungen: "Alle auf das Altersvorsorgevermögen entfallenden Zulagen u. die in der Vergangenheit gewährten
Steuerermäßigungen sind zurückzuzahlen
": EKStG §1 Abs 1 bis 3, § 10a, § 93, § 95 Abs 2

Dann steht ihnen nur noch die Stundung der vom Bund eingeforderten Rückzahlungen für das komplette Ausreisejahr zu,
dazu muß ein Antrag auf "Unbeschränkte Steuerpflicht" gestellt werden, mit all den übrigen Nachteilen im Gegensatz
zur Beschränkten Steuerpflicht desjenigen, der dem dtschen Steuersystem den Rücken zeigt...

Wenn man denn so will kann man diese Auswirkung auf einen D. Verlassenden getrost als "Rentenkürzung" bezeichnen