Hallo Gebhard,
wie war dein "Ausflug" und hat alles geklappt mit dem Flieger?
Da ich beruflich mit solchn Dingen wie Rente, etc. zu tun hatte, will ich gerne noch was dazu sagen und dies insbesondere wegen den vielen "Wenn und Aber" auf der angezeigten Webseite der Rentenversicherung.
Grundsätzlich gilt: Wenn man
als Deutscher in Deutschland geboren ist und seine Rentenansprüche
in Deutschland erworben hat, geht soweit alles in Ordnung.
Anders sieht es jedoch aus, wenn man zb. als Deutscher nach dem Grundgesetz im Ausland geboren ist und erst später nach Deutschland gekommen ist. Hier gibt es Sonderregelungen zb. für Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion. Dabei wird quasi auch eine Tätigkeit dort für eine Rente in Deutschland angerechnet. Diese Rente kann man jedoch
nicht ins Ausland mitnehmen (zumindest für den Teil, der im Ausland erworben ist). Ähnliches gilt für Personen, die irgendwann einmal die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Auch hier gibt es Sonderregelungen wie auch Kindererziehungszeiten im Ausland, etc. Diese Aufzählung lässt sich nahezu endlos fortführen.
Und dann hätte wir noch die EU - aber das führt zu weit
Deswegen kann ich mich nur wiederholen und jedem Auskunftssuchenden raten, eine Rentenberatungsstelle zu kontaktieren. Zumal sich die gesetzlichen Regelungen ohnehin
"allenaslang" ändern und nach der kommenden Bundestagswahl im Herbst darf damit gerechnet werden, daß man nach weiteren "Einsparungsmöglichkeiten" sucht, egal wer an die Macht kommt ...