Einkommensbescheinigung von Botschaft

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KoratCat
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mai 02, 2012 3:42 pm

Heute habe ich wieder die diesjährige Einkommensbescheinigung von der Botschaft zugesandt bekommen. Es lag ein Merkblatt "für das nächste Mal" bei, auf dem markiert ist, man müsse (jetzt) auch einen ausreichend frankierten und beschrifteten Rückumschlag beifügen.

Während früher auf den Bescheinigungen sogar stand, "Under the agreement between the Federal Republic of Germany and the Kingdom of Thailand for the Avoidance of Double Taxation with Respect to Taxes and Income and on Capital of July 10, 1967, it would appear that Mr. xxx income is exempt from taxation in Thailand", ist auf dieser Bescheinigung zu lesen, dass es sich bei meinem Einkommen um solches PRE-TAX handele. Um zu vermeiden, dass ich nicht von der Immigration zum Finanzamt geschickt werde, um einen Nachweis gezahlter Steuern beizubringen, habe ich der Botschaft schon mal folgendes geschrieben:

Sehr geehrte ...,
mit Verwunderung habe ich der heute bei mir eingegangenen Rentenbescheinigung für die Royal Thai Immigration and Revenue Authorities entnommen, dass Sie auf jener nicht (wie in den letzten 20 Jahren stets) ausgewiesen haben, dass meine Verletztenrente nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD und dem Kingdom of Thailand auch in Thailand als steuerfrei anzusehen ist. Wozu überschreiben Sie die Bescheinigung als zur Vorlage beim thailändischen Finanzamt dienend, wenn die Bescheinigung eben die Steuerfreiheit der Entschädigungsleistung Verletztenrente nicht bescheinigt?

Diese Unterlassung Ihrerseits könnte zu Komplikationen führen. Diese sollten jedoch bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. Ich bitte daher um schnellstmögliche Stellungnahme, ob sich etwa die deutsche Steuergesetzgebung oder das Doppelbesteuerungsabkommen geändert hat. Rein vorsorglich sende ich diese Email auch an den Herrn Konsul Werner Froer.


Ich habe es satt, durch fehlerhafte Bescheinigungen der Botschaft in Bangkok Nachteile zu erleiden! :cussing

Bei Gelegenheit berichte ich mal von dem bisher dicksten Ding, das auf deren Konto geht. Momentan herrscht noch Waffenruhe. :wave
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mai 02, 2012 6:02 pm

Bild


Das ist das Merkblatt. Den Hinweis zur Bearbeitungszeit hab ich rot markiert. Eigentlich sollte man sich ja darüber wundern, warum die bis zu drei Wochen zum Erstellen und Versenden der Bescheinigung brauchen, wenn das per Post eingeht. Aber das ist einfach glaubhaft! :|

Bei der persönlichen Vorsprache hingegen sollte man vorsichtshalber aber damit rechnen, höflich um erneute Vorsprache an einem anderen Tag gebeten zu werden, wenn man schon den ganzen Vormittag bis zum Geht-Nicht-Mehr gewartet hat. :oops:

Dass von der Gebühr i.H.v. 1.000 THB Rückgeld zurückgesandt werde, verblüfft sicher auch so manchen. Soll man etwa mehr als 1.000 THB da reinlegen? :wie

Achtung: Die Praxis der Erteilung von Einkommensbescheinigungen per Post wurde von der Botschaft 2021 geändert
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon karo5100 » Mi Mai 02, 2012 7:16 pm

KoratCat hat geschrieben:Dass von der Gebühr i.H.v. 1.000 THB Rückgeld zurückgesandt werde, verblüfft sicher auch so manchen. Soll man etwa mehr als 1.000 THB da reinlegen? :wie

Die rechnen in Euro ab, also kann es je nach Wechselkurs weniger THB kosten..
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mai 02, 2012 7:42 pm

karo5100 hat geschrieben:Die rechnen in Euro ab, also kann es je nach Wechselkurs weniger THB kosten..


In jenem Merkblatt der Deutschen Botschaft Bangkok steht aber rein gar nix von Euro. Ja, ich weiß, dass die Gebühr €20 beträgt, und daher mit den 1.000 THB die etwaige Obergrenze des Gegenwerts gemeint sein könnte. Ich bin auch schon lange hier. Aber was ist mit denen, die die Botschaft mit jenem "Merkblatt" aufklären will? Die können entweder verwirrt sein oder eben merken, dass bei der Deutschen Botschaft in Bangkok "Merkblätter" möglicherweise andere Zwecke als die der Aufklärung verfolgen, oder eben vor Anfertigung und Ausgabe einfach nicht überdacht werden.

Wenn ich so was sehe, bin ich total verblüfft, mit welchen Amtsbezeichnungen die sich schmücken. Für solche Ämter sind meist Hochschulabschlüsse Voraussetzung!
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mai 02, 2012 8:02 pm

Ok, dann halt auch noch die "Bescheinigung für Ausländer- und Finanzamt":

Bild


Die rote Markierung zum Hinweis auf PRE-TAX stammt von mir. Aber wozu bescheinigt die Botschaft dem thailändischen Ausländer-und Finanzamt ausdrücklich und durch Großschreibung hervorgehoben, meine Verletztenrente, die nicht nur netto gezahlt wird sondern auch als Entschädigungsleistung gesetzlich in D und durch das Doppelbesteuerungsabkommen auch in Thailand von der Einkommenssteuer befreit ist, sei Einkommen PRE-TAX? Aus der Rentenbescheinigung, die ich ihnen übersandt hatte, ist die Art der Leistung eindeutig ersichtlich. Was soll der Beamte der Ausländerbehörde denken? Etwa, dass ich nach Abzug von Steuern noch weniger Einkommen hätte? Was wird ein solcher Beamter tun? Vielleicht schickt er mich zum Finanzamt in Deutschland, um von denen errechnet zu bekommen, wieviel mir dann noch zum Leben bliebe. Denn ich muss ja zur Verlängerung meiner Aufenthaltsgenehmigung Nettoeinkünfte nachweisen. Oder aber er schickt mich zum Finanzamt in Korat, ich solle Steuern zahlen und dies der Immigration dann nachweisen. Da ich mich überwiegend hier aufhalte, bin ich hier einkommenssteuerpflichtig, wenn ich überhaupt Steuern zahlen muss. Statt mir nach ihrer Amtspflicht wahrheitsgemäß zu bescheinigen, dass meine Verletztenrente in D und auch hier als steuerbefreit gilt, haben sie den gegenteiligen Eindruck erweckt.
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Mai 03, 2012 2:43 pm

Schon heute habe ich per Email eine Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ....,

Herr Schulz befindet sich im Urlaub, so das ich Ihre Anfrage beantworten werde.

Laut der mir vorliegenden Einkommenbescheinigung aus 2011 und 2012 kann ich inhaltlich nur einen Unterschied feststellen.
In 2012 wurde die Bescheinigung durch die Anmerkung "Pre Tax"
erweitert, was so auch richtig erscheint.
Leider kann ich nicht nachvollziehen welche Einkommensnachweise Sie in diesem Jahr eingereicht haben.
Wenn diese allerdings die gleichen wie schon im Jahre 2011 waren, so sind auf dem Nachweis scheinbar nur die Bruttobeträge ausgewiesen und nicht das tatsächlich ausgezahlte Einkommen.
Somit wäre die Anmerkung "Pre Tax" in diesem Fall auch richtig.

Wenn Sie ihr tatsächlich ausgezahltes Einkommen bescheinigt haben möchten, müssen Sie im nächsten Jahr ihre Kontoauszüge vorlegen, aus welchen diese nachvollziehbar entnommen werden können.

Angaben hinsichtlich eine Doppelbesteuerungsabkommens wurden auch im letzten Jahr auf der Einkommensbescheinigung nicht vermerkt.

Mit freundlichen Grüßen

Tino Rauh
Rechts- und Konsularabteilung


Ich habe geantwortet:

Sehr geehrter Herr Rauh,

scheinbar haben Sie meine Reklamation nicht verstanden! Da ich hoffe, mich zur Klärung dieser Angelegenheit nicht an das Auswärtige Amt wenden zu müssen, bitte ich Sie, einen erfahreneren Kollegen herbeiziehen, der Ihnen erklärt, weshalb die Botschaft Bescheinigungen für die Royal Thai Immigration and Revenue Authorities (Finanzämter) ausstellt, in denen sie angibt, wann nachgewiesenes Einkommen auch in Thailand als steuerfrei gelte. Dass die Immigration mitunter Versteuerung zu versteuernder Einkünfte nachgewiesen bekommen möchte, ist jenem erfahrenen Kollegen vielleicht bekannt. Dass die Anmerkung "Pre Tax" bei qualifizierter Prüfung des von mir eingereichten und von der Botschaft zurückgesandten Rentenbescheids, den ich als PDF-Datei anhänge, eben gerade nicht richtig erscheint, kann dann ja auch geklärt werden.

Dass Ihre Bemerkung "Wenn Sie ihr tatsächlich ausgezahltes Einkommen bescheinigt haben möchten, müssen Sie im nächsten Jahr ihre Kontoauszüge vorlegen, aus welchen diese nachvollziehbar entnommen werden können." sicher nicht eine Voraussetzung sein kann, müssten Sie eigentlich wissen. Die Bescheide des Postrentendienstes belaufen sich, wie auf denen mit dem Wort "Zahlbetrag" unmissverständlich vermerkt, stets auf Auszahlungsbeträge. Wenn Sie darauf bestehen, kann ich Ihre Email an den Postrentendienst weiterleiten. Vielleicht wird Ihnen dann von denen erklärt, wie die Bescheide zu verstehen sind. Weiter habe ich zu ihrer Information mal eine korrekte Bescheinigung (von 2005) als PDF-Datei angehängt. Habe keine Neuere zur Hand.

Mit freundlichen Grüßen

.......

P. S. diese Email wird zur Kenntnisnahme dem Herrn Konsul Froer übersandt.

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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Mai 07, 2012 6:56 pm

Habe heute bereits eine z. T. klärende, ansonsten zurückrudernde, Email erhalten mit dem Angebot, mir eine korrigierte Bescheinigung zuzusenden. Die Erklärungen zum Doppelbesteuerungsabkommen sind sicher für unsere Leser von Interesse. Deshalb hier die Email im Wortlaut

Sehr geehrter Herr ...,

der von Ihnen erwähnte Hinweis bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommens aus 1967 wird auf Weisung des BMF bereits seit dem Jahre 2008 nicht mehr angebracht.

Die durch die Botschaft ausgestellten Einkommensbescheinigungen dürfen keinerlei Aussagen darüber enthalten, ob für Ruhegehälter, Renten u.a.
entsprechende Vergütungen aus Deutschland nach dem DBA Deutschland oder Thailand das Besteuerungsrecht zusteht. Für die materiell-rechtliche Auslegung des DBA sind ausschließlich die Finanzbehörden zuständig.

Materiell-rechtlich weise ich auf folgendes hin:
Das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter richtet sich nach Artikel 18 DBA Thailand.

Nach Absatz 1 hat der Ansässigkeitsstaat grundsätzlich das ausschließliche Besteuerungsrecht für Ruhegehälter und Renten (z.B.
Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung). Der Quellenstaat hat nur dann ein Besteuerungsrecht, wenn diese Ruhegehälter oder Renten bei der Ermittlung des Gewinns eines Unternehmens im Quellenstaat gewinnmindernd berücksichtigt wurden. Dies bedeutet, dass die Zuweisung des Besteuerungsrechtes für Ruhegehälter und Renten, davon abhängig ist, wie diese im Quellenstaat beim Leistenden steuerlich berücksichtigt werden. Dies prüfen die Finanzbehörden im Einzelfall.
Abweichend von Absatz 1 sehen Absätze 2 und 3 ausschließliche Besteuerungsrechte des Kassenstaates vor. Dies gilt für Ruhegehälter und Renten und ähnlichen Vergütungen aus öffentlichen Kassen (Absatz 2) und sog. Wiedergutmachungsrenten als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung (Absatz 3).

Es trifft zu, dass nach dem DBA mit Thailand aus dem Jahr 1967 das ausschließliche Besteuerungsrecht z.B. von Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung dem Ansässigkeitsstaat Thailand zugewiesen (Art. 18 Absatz 1 DBA Thailand) ist. Nur unmittelbar aus öffentlichen Kassen gezahlte Pensionen und bestimmte Schadensersatzrenten unterliegen der Besteuerung im Quellenstaat (Art.
18 Absätze 2 und 3 DBA Thailand).

Diesbezüglich Revisionsverhandlungen mit Thailand ruhen aktuell.

Bezüglich Ihrer Bescheinigung kann ich Ihnen nur anbieten, diese nochmals und ohne PRE TAX auszustellen.
Wenn Sie dies wünschen bitte ich Sie mir Ihre zustellfähige Anschrift mitzuteilen, um Ihnen die geänderte Bescheinigung übersenden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Tino Rauh
Rechts- und Konsularabteilung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Consular Section Embassy of the Federal Republic of Germany 9, South Sathorn Rd.
Bangkok 10120
Thailand
Tel: +66-2-287-9063
Fax: +66-2-285-6232
e-mail: rk-111@bangk.diplo.de


Verstanden, dass es sich in meinem Fall um eine Verletztenrente handelt, die als Schadensersatzleistung weder in Deutschland noch in Thailand steuerpflichtig ist, hat der Herr aber scheinbar immer noch nicht. Wie sollte ich etwa dem Thai Finanzamt erklären, was eine Verletztenrente ist? Da müsste dann erneut eine Bescheinigung der Botschaft eingeholt werden. :oops:
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vossi48 (†2013)
Korat-Isaan-Forum-Gast

Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon vossi48 (†2013) » Mo Mai 07, 2012 7:31 pm

Das gleiche gilt ja auch für die Berufsunfallrente. Ende des Jahres muss ich auch eine Bescheinigung haben. Bin mal gespannt, wie die das dann zwischen Unfallrente, Betriebsrente und Altersrente trennen, wenn überhaupt. Letztlich befürchte ich, dass die Thaibehörde eines Tages zu der Bescheinigung auch noch die Steuererklärung, übersetzt in Thai, haben will. Denn wenn die Botschaft die Bescheinigung so ausstellt, dass es sich um eine Gesamtrente vor Steuerabzug handelt, dann wollen die sicher belegt haben, wie hoch die Rente nach Steuer ist.
Ich fürchte, dass für diejenigen, die diese Bescheinigung brauchen, rosige Zeiten anbrechen.
Und wer hat die schlafenden Hunde geweckt? :wie (smile)

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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Mai 07, 2012 7:56 pm

vossi48 hat geschrieben:Und wer hat die schlafenden Hunde geweckt? :wie (smile)


Ich bin geehrt, dich mit meiner Information wachgerüttelt zu haben! :mrgreen:
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Apr 22, 2013 9:55 am

Auch dieses Jahr habe ich diese Einkommensbestätigung wieder per Post bei der Botschaft beantragt, einen entsprechend frankierten Rückumschlag und 1.000 Baht beigefügt. Soeben habe ich einen Anruf von dem Botschaftsmitarbeiter Herrn Rauh bekommen, dass sich die Bearbeitungsgebühren ab dem 1. Januar auf €40, also ca. 1.700 erhöht haben. Der Fehlbetrag muss dort eingegangen sein, bevor eine Bearbeitung erfolgen kann. Er kann nur per Post eingeschickt werden, Überweisungen sind nicht möglich. Die Bekanntgabe der Gebührenerhöhung über die Elektronische Deutschenliste sei nicht möglich gewesen, da diese nicht dafür vorgesehen sei. Man habe sich aber auf der Seite der Deutschen Botschaft über die neuen Gebühren informieren können. Oder man könne vorab per Email etwaige Gebührenänderungen erfragen.

Also bitte zur Vermeidung von Verzögerungen den erhöhten Gebührenbetrag von

€40, etwa 1.700 Baht


beifügen.


Ausfindig machen konnte ich diese Information auf der Webseite der Botschaft jedoch bisher nicht, weder mit einer Überschrift, noch mit der Suchfunktion nach "Einkommensbescheinigung", "Rentenbescheinigung" oder "Gebühren". I ch habe dem Herrn Rauh deshalb eine Email geschrieben und um den Link gebeten.
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Apr 22, 2013 4:31 pm

Hab Antwort bekommen:

"das Merkblatt finden Sie unter folgendem Link: https://bangkok.diplo.de/blob/1396412/b ... g-data.pdf

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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Mai 14, 2013 2:10 pm

Und heute morgen bekam ich auf der Immi den Hinweis, die Einkommensbescheinigung gelte nunmehr nur noch für 15 Tage ab deren Ausstellung. Also der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb der Frist eingereicht werden, sonst darf man sich eine neue €40-billige Einkommensbescheinigung besorgen. Bitte bei der Terminplanung berücksichtigen: Die Botschaft reserviert bei Beantragung per Post eine Bearbeitungsdauer (wahrscheinlich einschließlich Postversand) von drei Wochen. Die Aufenthaltsgenehmigung kann einen Monat vor Ablauf verlängert werden. Und die 90-Tage-Meldungen können 14 Tage vor bis 7 Tage nach Fälligkeit erfolgen. Da kann Manches eng werden und zusätzliche Reisen nach Dankwian zur Immi oder gar Bangkok (Botschaft) auslösen.
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Re: Einkommensbescheinigung von Botschaft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Mai 08, 2021 3:57 pm

Nur mal als Hinweis, denn wer liest schon einen 8 Jahre alten Post, um zu sehen, was aktuell ist, auch weil die dortige Verknüpfung das aktuelle Merkblatt darstellt, da der Link dahin sich nicht geändert hat, wohl aber der Inhalt:

Einkommensbescheinigungen per Post werden von der Botschaft nicht mehr erteilt!

Merkblatt Bescheinigung.jpg


Wer den "Spaziergang nach Bangkok mit vorheriger Terminvereinbarung" scheut, hat jetzt wohl eine Möglichkeit weniger, muss sich mit Bankbeamten herumärgern und den Gang zur Immi noch besser planen, weil man ja erst die Bankbestätigung und den aktualisierten Kontostand vom Tag braucht, bevor man vom Bankbuch die Kopien macht und sich in der Schlange für die Visumverlängerung anstellt. Das Ganze könnte jetzt erheblich länger dauern, weil die Banken nicht vor der Immi öffnen.
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