Während früher auf den Bescheinigungen sogar stand, "Under the agreement between the Federal Republic of Germany and the Kingdom of Thailand for the Avoidance of Double Taxation with Respect to Taxes and Income and on Capital of July 10, 1967, it would appear that Mr. xxx income is exempt from taxation in Thailand", ist auf dieser Bescheinigung zu lesen, dass es sich bei meinem Einkommen um solches PRE-TAX handele. Um zu vermeiden, dass ich nicht von der Immigration zum Finanzamt geschickt werde, um einen Nachweis gezahlter Steuern beizubringen, habe ich der Botschaft schon mal folgendes geschrieben:
Sehr geehrte ...,
mit Verwunderung habe ich der heute bei mir eingegangenen Rentenbescheinigung für die Royal Thai Immigration and Revenue Authorities entnommen, dass Sie auf jener nicht (wie in den letzten 20 Jahren stets) ausgewiesen haben, dass meine Verletztenrente nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD und dem Kingdom of Thailand auch in Thailand als steuerfrei anzusehen ist. Wozu überschreiben Sie die Bescheinigung als zur Vorlage beim thailändischen Finanzamt dienend, wenn die Bescheinigung eben die Steuerfreiheit der Entschädigungsleistung Verletztenrente nicht bescheinigt?
Diese Unterlassung Ihrerseits könnte zu Komplikationen führen. Diese sollten jedoch bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. Ich bitte daher um schnellstmögliche Stellungnahme, ob sich etwa die deutsche Steuergesetzgebung oder das Doppelbesteuerungsabkommen geändert hat. Rein vorsorglich sende ich diese Email auch an den Herrn Konsul Werner Froer.
Ich habe es satt, durch fehlerhafte Bescheinigungen der Botschaft in Bangkok Nachteile zu erleiden!
Bei Gelegenheit berichte ich mal von dem bisher dicksten Ding, das auf deren Konto geht. Momentan herrscht noch Waffenruhe.