Pattaya-Rentner will Gärtner mit Sozialhilfe bezahlen

Für zweifelhafte und erstaunliche Beiträge, gleich ob aus Korat und dem Isaan, dem Rest von Thailand oder gar der Welt oder des Universums.
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KoratCat
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Pattaya-Rentner will Gärtner mit Sozialhilfe bezahlen

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Mär 28, 2011 7:37 pm

Faul und frech: Pattaya-Rentner will Gärtner mit Sozialhilfe bezahlen

PATTAYA CITY - Ein Schweizer Rentner in Thailand hat Sozialhilfe beantragt. Schliesslich müsse er seinen Gärtner bezahlen – und die Nachbarn beschenken!

Der 66-Jährige lebt seit 1991 in Thailand. An seinem Wohnort in Pattaya-City teilt er ein Haus mit einer thailändischen Partnerin und deren Neffen.

Seine monatliche AHV-Rente beläuft sich auf monatlich 1150 Franken. Doch dem Mann reicht das nicht. Er ersuchte 2008 um Fürsorgeleistungen für Auslandschweizer – also für Sozialhilfe.

Aber: Der Rentner hält sich einen Gärtner! Dessen Lohn müsse gezahlt werden, macht er bei den anfallenden Kosten geltend.

Ein «gewisser» Status

Zudem sei zu berücksichtigen, dass für ihn als Schweizer Bürger in Thailand «besondere Umstände» gelten würden. Als «sozial höher gestellte Person» habe er «kulturell bedingt» eine gewisse Rolle zu übernehmen. Seine gesellschaftliche Stellung verlange etwa die Übernahme gewisser Kosten in der Nachbarschaft.

Das Bundesamt für Justiz kam 2009 zum Schluss, dass seine AHV-Rente mehr als ausreiche, um die notwendigen Auslagen zu decken. Der Rentner zog das Urteil weiter vors Bundesverwaltungsgericht – und wurde nun abgeschmettert.

Nur notwendige Auslagen

Die Richter in Bern erinnern in ihrem heute veröffentlichten Entscheid daran, dass für einen Anspruch auf Unterstützung nicht die wünschbaren, sondern nur die notwendigen Auslagen massgebend sind. Ziel sei es, Auslandschweizern in Not eine einfache, angemessene Lebensführung nach dem lokalen Lebensstandard zu ermöglichen.

Allfällige Kosten, zu deren Übernahme sich jemand aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung verpflichtet fühle, könnten nicht auf die Sozialhilfe überwälzt werden. Gemäss dem vom BJ korrekt erstellten Haushaltsbudget müsse sein Geld ausreichen. (SDA/num)

Blick.ch

Mit den paar Kröten kriegt er ja noch nicht mal ein Verheirateten-Visum für Thailand. Er hat also keinen "zwingenden" Grund sich in Thailand aufzuhalten. Soll er sich doch lieber in Bern oder Zürich vom Sozialamt eine Wohnung mit Heizkosten bezahlen und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt auszahlen lassen, um menschenwürdig zu leben. :oops:

Er hatte die Argumentation für seinen Anspruch wohl nicht so gut durchdacht. Das hätte nicht unbedingt völlig aussichtslos sein müssen, Schwankungen im Wechselkurs berücksichtigt. Ich weiss nicht, wie das in der Schweiz gehandhabt wird; in Deutschland ermittelt das Statistische Bundesamt für jeden Monat eine "Teuerungsziffer", nach der die Ortszulagen für Bedienstete im Auslandsdienst berechnet werden. Im letzten Dezember lag die bei - 3, also es wurde amtlich festgestellt, dass die Lebenshaltungskosten in Thailandauf der Grundlage des Euro nur 3 % unter denen in Deutschland lagen. Mit dieser offiziellen Feststellung, nach der sich Beamtengehälter richten, kann man m. E. bei solchen Ansprüchen mehr anfangen als mit einer Berechnung des Bedarfs in einem Einzelfall durch einen Beamten oder Richter. Und Kosten für den Geldtransfer nach Thailand fallen ja auch an.

AZ: (Urteil C- 6819/2009 vom 14.3.2011)
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KoratCat
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Re: Pattaya-Rentner will Gärtner mit Sozialhilfe bezahlen

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Mär 29, 2011 5:10 pm

Ich frage mich ja, wie eine Gemeinde- und Sozialhilfeverwaltung reagiert, wenn jemand seinen Garten eben nicht ausreichend selbst pflegen kann und auch nicht die Mittel hat, eine Hilfskraft zu bezahlen. Ob sie dann eine Unkrautplantage in ihrer Gemeinde vorziehen, von der sich die Unkrautsamen über die ganze Nachbarschaft verbreiten? Zuerst würden sie ihm wohl eine Verfügung schicken, dass er seinen Garten in Ordnung zu bringen habe, dann ein Bußgeld androhen etc. Letztlich aber wohl doch für eine Unterstützung sorgen.

Aber wer einen "Gärtner" beschäftigt, hört sich eben nicht gerade "hilfsbedürftig" an... War da nur der Verfasser des Artikels von jener Vorstellung befangen oder vielleicht sogar das Gericht?

Mit der "gesellschaftlichen Stellung" verbundene Kosten kann man auch als eine Art "Gemeindesteuer" begreifen, als zur Integration notwendige Kosten. Und der Wille und Anspruch auf Integration ist von einem Beamten oder Richter sicher leichter zu verstehen...
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Re: Pattaya-Rentner will Gärtner mit Sozialhilfe bezahlen

Ungelesener Beitragvon thedi » Mi Mär 30, 2011 10:22 am

Was ich nicht wusste: es gibt tatsächlich Sozialhilfe für im Ausland lebende Schweizer. Allerdings nicht gerade viel:
Michaleo in einem anderen Forum hat geschrieben:Im Rahmen eines reisserisch aufgemachten Artikels über einen Schweizer, der in Pattaya lebe und einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt habe, um den Gärtner zu zahlen, erwähnt die Berner Zeitung in einem Abschnitt doch noch Interessantes über Sozialhilfebezug im Ausland:
Berner Zeitung hat geschrieben:Grundsätzlich haben Auslandschweizer genau so Anspruch auf Sozialhilfe wie in der Schweiz wohnhafte Bürger. Allerdings wird die Sozialhilfe für Auslandschweizer vom Bund getragen. Berechnungsgrundlage sind wie für Fälle in der Schweiz die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). In der Regel sind die Unterstützungsbeträge aber deutlich tiefer als in der Schweiz, da der Grundbedarf der Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst wird. Im Schnitt betrügen die Fallkosten für Auslandschweizer ungefähr 400 Franken im Monat, sagt Alessandro Monti, Chef des Fachbereichs Sozialhilfe für Auslandschweizer. Oft übernehme die Sozialhilfe Pflegekosten für betagte Auslandschweizer. Monti nennt als Beispiel einen 75-Jährigen in einem südamerikanischen Land, der pro Monat 1200 Franken fürs Pflegeheim bekommt. In der Schweiz lägen die Kosten fünfmal höher. 2010 genehmigte die Sozialhilfestelle im BJ in 331 Fällen eine Unterstützung. Die Kosten der Sozialhilfe für Auslandschweizer betrugen 2010 knapp 2 Millionen Franken. Anlaufstelle sind die Botschaften und Konsulate in den jeweiligen Ländern. Weil die Überprüfung des Bedarfs schwieriger ist als in der Schweiz, sind Hausbesuche des Botschaftspersonals üblich. Auch im Ausland wird zudem ein Nachweis der Arbeitsbemühungen verlangt, wenn der Gesuchsteller erwerbsfähig ist. Die Sozialhilfe für Auslandschweizer kann zudem die Rückkehr in die Schweiz fordern. «Das wird vor allem bei Personen gemacht, die weniger als fünf Jahre im Ausland leben und dort noch nicht verankert sind.» Berücksichtigt wird, ob jemand mit einer Person verheiratet ist, die aus dem betreffenden Land stammt. Obwohl die Unterstützung in der Schweiz den Staat meist teurer zu stehen kommt, seien die Kosten nicht ausschlaggebend dafür, ob eine Rückreise verlangt werde, sagt Monti.


Im Zusammenhang mit den oben erwähnten Visums-Bedingungen wird das Gesuch verständlicher (wenn auch die Begründung sicherlich suboptimal war):

Mit der AHV alleine kommt er erst ab einem Kurs von 34.80 auf das Minimaleinkommen für verheiratet. Zusammen mit einer 400.- CHF Sozialrente könnte der Kurs bis 25.80 fallen. In den letzten Jahren bewegte sich der Kurs CHF/THB zwischen 28.00 und 31.00 - erst seit März 2011 sind wir bei 32 und mehr.

In der Berner Zeitung genannten Zahlen zeigen aber immerhin, dass in über 300 Fällen im Schnitt 500-ungerade Franken pro Monat Sozialhilfe an Schweizer im Ausland ausbezahlt wird. Ich wusste gar nicht, dass diese Möglichkeit besteht - war vielmehr der Ansicht, dass es 'Ergänzungsleistungen' nur dann gibt, wenn man in der Schweiz ist.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: Pattaya-Rentner will Gärtner mit Sozialhilfe bezahlen

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mär 30, 2011 11:06 am

thedi hat geschrieben:Im Zusammenhang mit den oben erwähnten Visums-Bedingungen wird das Gesuch verständlicher (wenn auch die Begründung sicherlich suboptimal war)


Beim Verheirateten-Visum zählt jedoch nicht das Einkommen des ausländischen Ehepartners allein; es kommt das Gesamteinkommen des Ehepaares zum Ansatz. Es müsste also ein Fall vorliegen, bei dem die Ehefrau kein eigenes oder nur sehr geringes Einkommen erzielen kann. Abgezogen werden müssten allerdings bei ihrem Einkommen Verpflichtungen ihren Verwandten gegenüber, die in westlichen Ländern typischerweise von den Sozialversicherungen getragen werden. Solche Feststellungen lägen aber kaum in der Kompetenz schweizerischer oder deutscher Beamter.
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