Pattaya-Rentner will Gärtner mit Sozialhilfe bezahlen
Verfasst: Mo Mär 28, 2011 7:37 pm
Faul und frech: Pattaya-Rentner will Gärtner mit Sozialhilfe bezahlen
PATTAYA CITY - Ein Schweizer Rentner in Thailand hat Sozialhilfe beantragt. Schliesslich müsse er seinen Gärtner bezahlen – und die Nachbarn beschenken!
Der 66-Jährige lebt seit 1991 in Thailand. An seinem Wohnort in Pattaya-City teilt er ein Haus mit einer thailändischen Partnerin und deren Neffen.
Seine monatliche AHV-Rente beläuft sich auf monatlich 1150 Franken. Doch dem Mann reicht das nicht. Er ersuchte 2008 um Fürsorgeleistungen für Auslandschweizer – also für Sozialhilfe.
Aber: Der Rentner hält sich einen Gärtner! Dessen Lohn müsse gezahlt werden, macht er bei den anfallenden Kosten geltend.
Ein «gewisser» Status
Zudem sei zu berücksichtigen, dass für ihn als Schweizer Bürger in Thailand «besondere Umstände» gelten würden. Als «sozial höher gestellte Person» habe er «kulturell bedingt» eine gewisse Rolle zu übernehmen. Seine gesellschaftliche Stellung verlange etwa die Übernahme gewisser Kosten in der Nachbarschaft.
Das Bundesamt für Justiz kam 2009 zum Schluss, dass seine AHV-Rente mehr als ausreiche, um die notwendigen Auslagen zu decken. Der Rentner zog das Urteil weiter vors Bundesverwaltungsgericht – und wurde nun abgeschmettert.
Nur notwendige Auslagen
Die Richter in Bern erinnern in ihrem heute veröffentlichten Entscheid daran, dass für einen Anspruch auf Unterstützung nicht die wünschbaren, sondern nur die notwendigen Auslagen massgebend sind. Ziel sei es, Auslandschweizern in Not eine einfache, angemessene Lebensführung nach dem lokalen Lebensstandard zu ermöglichen.
Allfällige Kosten, zu deren Übernahme sich jemand aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung verpflichtet fühle, könnten nicht auf die Sozialhilfe überwälzt werden. Gemäss dem vom BJ korrekt erstellten Haushaltsbudget müsse sein Geld ausreichen. (SDA/num)
Blick.ch
Mit den paar Kröten kriegt er ja noch nicht mal ein Verheirateten-Visum für Thailand. Er hat also keinen "zwingenden" Grund sich in Thailand aufzuhalten. Soll er sich doch lieber in Bern oder Zürich vom Sozialamt eine Wohnung mit Heizkosten bezahlen und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt auszahlen lassen, um menschenwürdig zu leben.
Er hatte die Argumentation für seinen Anspruch wohl nicht so gut durchdacht. Das hätte nicht unbedingt völlig aussichtslos sein müssen, Schwankungen im Wechselkurs berücksichtigt. Ich weiss nicht, wie das in der Schweiz gehandhabt wird; in Deutschland ermittelt das Statistische Bundesamt für jeden Monat eine "Teuerungsziffer", nach der die Ortszulagen für Bedienstete im Auslandsdienst berechnet werden. Im letzten Dezember lag die bei - 3, also es wurde amtlich festgestellt, dass die Lebenshaltungskosten in Thailandauf der Grundlage des Euro nur 3 % unter denen in Deutschland lagen. Mit dieser offiziellen Feststellung, nach der sich Beamtengehälter richten, kann man m. E. bei solchen Ansprüchen mehr anfangen als mit einer Berechnung des Bedarfs in einem Einzelfall durch einen Beamten oder Richter. Und Kosten für den Geldtransfer nach Thailand fallen ja auch an.
AZ: (Urteil C- 6819/2009 vom 14.3.2011)
PATTAYA CITY - Ein Schweizer Rentner in Thailand hat Sozialhilfe beantragt. Schliesslich müsse er seinen Gärtner bezahlen – und die Nachbarn beschenken!
Der 66-Jährige lebt seit 1991 in Thailand. An seinem Wohnort in Pattaya-City teilt er ein Haus mit einer thailändischen Partnerin und deren Neffen.
Seine monatliche AHV-Rente beläuft sich auf monatlich 1150 Franken. Doch dem Mann reicht das nicht. Er ersuchte 2008 um Fürsorgeleistungen für Auslandschweizer – also für Sozialhilfe.
Aber: Der Rentner hält sich einen Gärtner! Dessen Lohn müsse gezahlt werden, macht er bei den anfallenden Kosten geltend.
Ein «gewisser» Status
Zudem sei zu berücksichtigen, dass für ihn als Schweizer Bürger in Thailand «besondere Umstände» gelten würden. Als «sozial höher gestellte Person» habe er «kulturell bedingt» eine gewisse Rolle zu übernehmen. Seine gesellschaftliche Stellung verlange etwa die Übernahme gewisser Kosten in der Nachbarschaft.
Das Bundesamt für Justiz kam 2009 zum Schluss, dass seine AHV-Rente mehr als ausreiche, um die notwendigen Auslagen zu decken. Der Rentner zog das Urteil weiter vors Bundesverwaltungsgericht – und wurde nun abgeschmettert.
Nur notwendige Auslagen
Die Richter in Bern erinnern in ihrem heute veröffentlichten Entscheid daran, dass für einen Anspruch auf Unterstützung nicht die wünschbaren, sondern nur die notwendigen Auslagen massgebend sind. Ziel sei es, Auslandschweizern in Not eine einfache, angemessene Lebensführung nach dem lokalen Lebensstandard zu ermöglichen.
Allfällige Kosten, zu deren Übernahme sich jemand aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung verpflichtet fühle, könnten nicht auf die Sozialhilfe überwälzt werden. Gemäss dem vom BJ korrekt erstellten Haushaltsbudget müsse sein Geld ausreichen. (SDA/num)
Blick.ch
Mit den paar Kröten kriegt er ja noch nicht mal ein Verheirateten-Visum für Thailand. Er hat also keinen "zwingenden" Grund sich in Thailand aufzuhalten. Soll er sich doch lieber in Bern oder Zürich vom Sozialamt eine Wohnung mit Heizkosten bezahlen und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt auszahlen lassen, um menschenwürdig zu leben.
Er hatte die Argumentation für seinen Anspruch wohl nicht so gut durchdacht. Das hätte nicht unbedingt völlig aussichtslos sein müssen, Schwankungen im Wechselkurs berücksichtigt. Ich weiss nicht, wie das in der Schweiz gehandhabt wird; in Deutschland ermittelt das Statistische Bundesamt für jeden Monat eine "Teuerungsziffer", nach der die Ortszulagen für Bedienstete im Auslandsdienst berechnet werden. Im letzten Dezember lag die bei - 3, also es wurde amtlich festgestellt, dass die Lebenshaltungskosten in Thailandauf der Grundlage des Euro nur 3 % unter denen in Deutschland lagen. Mit dieser offiziellen Feststellung, nach der sich Beamtengehälter richten, kann man m. E. bei solchen Ansprüchen mehr anfangen als mit einer Berechnung des Bedarfs in einem Einzelfall durch einen Beamten oder Richter. Und Kosten für den Geldtransfer nach Thailand fallen ja auch an.
AZ: (Urteil C- 6819/2009 vom 14.3.2011)