Hätten Sie es gewußt?
Verfasst: Sa Mär 12, 2011 7:00 pm
:wave
Deutsche Verwaltungspraxis
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache,
er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks,
der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache,
er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks,
der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
:bäh