Hakenkreuzsymbole aus Thailand
Verfasst: Di Sep 21, 2010 7:10 pm
51-Jähriger bringt Ringe mit Hakenkreuzsymbolen aus Thailand mit
Flughafen - Diese Reise hatte sich ein 51-Jähriger aus Fürth sicher anders vorgestellt: Auf Umwegen landete er am Erdinger Amtsgericht. Der Vorwurf: Der 51-Jährige soll Ringe mit Hakenkreuz-Symbolen aus Thailand eingeführt haben.
Der Franke war am 9. Februar dieses Jahres nach einer Thailand-Reise in München gelandet. Der Zoll schaute das Gepäck des Messtechnikers. Darin lagen fast 440 Ringe minderer Qualität. Pikant: In fünf Ringe waren Hakenkreuze eingraviert. Das brachte den Fernost-Liebhaber vor Aksel Kramer, Richter am Erdinger Amtsgericht. Dorthin war der Fall gelangt, weil der Beschuldigte gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut Einspruch eingelegt hatte.
Der Mann war sich seiner Sache sicher: Er erschien ohne Verteidiger. Die Staatsanwältin hielt dem 51-Jährigen vor, er habe von den Hakenkreuzen gewusst. Dass diese in Thailand ein Sonnensymbol und das Kennzeichen einer religiösen Sekte ist, spiele bei der Einfuhr nach Deutschland keine Rolle.
Der Angeklagte versicherte immer wieder, er habe mit der rechten Szene nichts zu tun. Auch zwei Zeugen bestätigten diese Aussage: „Von Hakenkreuzen war da nichts zu sehen. Der hat mit so etwas wirklich nichts am Hut.“
Bei ihrem Strafantrag forderte die ankägerin eine Geldstrafe. Der Richter war anderer Auffassung. Eine Absicht sei nicht erkennbar, Vorsatz nicht nachzuweisen. Er sprach den Fürther nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ frei.
Merkur online
Flughafen - Diese Reise hatte sich ein 51-Jähriger aus Fürth sicher anders vorgestellt: Auf Umwegen landete er am Erdinger Amtsgericht. Der Vorwurf: Der 51-Jährige soll Ringe mit Hakenkreuz-Symbolen aus Thailand eingeführt haben.
Der Franke war am 9. Februar dieses Jahres nach einer Thailand-Reise in München gelandet. Der Zoll schaute das Gepäck des Messtechnikers. Darin lagen fast 440 Ringe minderer Qualität. Pikant: In fünf Ringe waren Hakenkreuze eingraviert. Das brachte den Fernost-Liebhaber vor Aksel Kramer, Richter am Erdinger Amtsgericht. Dorthin war der Fall gelangt, weil der Beschuldigte gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut Einspruch eingelegt hatte.
Der Mann war sich seiner Sache sicher: Er erschien ohne Verteidiger. Die Staatsanwältin hielt dem 51-Jährigen vor, er habe von den Hakenkreuzen gewusst. Dass diese in Thailand ein Sonnensymbol und das Kennzeichen einer religiösen Sekte ist, spiele bei der Einfuhr nach Deutschland keine Rolle.
Der Angeklagte versicherte immer wieder, er habe mit der rechten Szene nichts zu tun. Auch zwei Zeugen bestätigten diese Aussage: „Von Hakenkreuzen war da nichts zu sehen. Der hat mit so etwas wirklich nichts am Hut.“
Bei ihrem Strafantrag forderte die ankägerin eine Geldstrafe. Der Richter war anderer Auffassung. Eine Absicht sei nicht erkennbar, Vorsatz nicht nachzuweisen. Er sprach den Fürther nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ frei.
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